Hussein K. steht seit zwei Monaten in Freiburg vor Gericht. Der Afghane, der 2015 allein nach Deutschland kam, hat inzwischen gestanden, die 19-jährige Studentin Maria L. in der Nacht zum 16. Oktober 2016 vergewaltigt und anschließend getötet zu haben.
Immer wieder hat er im Verlauf des Prozesses berichtet, dass er - auch während er bei seiner Pflegefamilie lebte - exzessiv Alkohol und Drogen konsumiert hätte.
Jetzt stellt sich heraus, dass es bei der Organisation der Betreuung von Hussein K. eine bürokratische Panne gab. Denn die Unterbringung bei einer wohlhabenden afghanischen Arztfamilie in Freiburg ist behördlich nicht genehmigt gewesen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“. „Wir waren in diesen Betreuungsfall nicht involviert. Es war kein Betriebserlaubnisantrag des Jugendhilfeträgers Wiese vorhanden, und wir hätten ihn auch nicht erteilt“, zitierte die Zeitung Roland Grüner, Vize-Chef des baden-württembergischen Landesjugendamtes.
Genehmigungsantrag erst nach der Verhaftung von Hussein K. gestellt
Die Jugendhilfeträger müssen sich an die Landesjugendämter wenden, um Pflegesätze für so genannte „Erziehungsstellen“ oder „betreutes Jugendwohnen“ auszuhandeln. Zwingend für eine Genehmigung sei, dass in die Betreuung pädagogische Fachkräfte einbezogen werden. Dies sei laut „FAZ“ bei Hussein K. nicht der Fall gewesen.
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Umso merkwürdiger scheint, dass nach Angaben von Grüner von dem betroffenen Träger „erst nach der Verhaftung des Beschuldigten ein Antrag auf eine Betriebserlaubnis gestellt wurde“. Diese Unregelmäßigkeit führe er auf die Überlastung der Jugendämter im Jahr 2015 zurück, als sich der Flüchtlingszustrom in Deutschland auf dem Höhepunkt befunden hat.
Anwalt von Marias Eltern: Behördenpanne könnte Rolle im Prozess spielen
Bernhard Kramer, Anwalt der Eltern von Maria L., wollte sich gegenüber FOCUS Online zunächst nicht zu der Behördenpanne und möglichen Folgen für das Verbrechen äußern. "Klar ist allerdings, dass der Angeklagte in keinem Fall Anspruch auf Programme für minderjährige Flüchtlinge hatte, da er nicht mehr minderjährig war, als er in Deutschland ankam."
Hussein K. hatte schon am ersten Prozesstag zugegeben, dass er die deutschen Behörden angelogen hatte, als er sagte, er sei 17. Er gab sogar zu, dies ganz gezielt gemacht zu haben, weil er gewusst habe, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einen besseren Status in Deutschland hätten als Volljährige. Kramer schloss grundsätzlich nicht aus, dass eine Behördenpanne bei der Zuweisung einer Pflegefamilie möglicherweise auch im Prozess gegen Hussein K. bewertet werden könnte.
Pflegefamilien können mehr als 2000 Euro für ihre Schützlinge bekommen
Hussein K. hatte schon am ersten Prozesstag am 5. September im Freiburger Landgericht berichtet, dass er regelmäßig pro Tag etwa ein Gramm Hasch geraucht und abends mit Freunden Alkohol getrunken habe. Er habe beides von den 400 Euro bezahlt, die ihm seine Pflegeeltern monatlich zu freien Verfügung gestellt hätten. Wäre Hussein K. tatsächlich pädagogisch betreut worden, wäre es zu dem Mord an der Studentin Maria L. vielleicht gar nicht erst gekommen.
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