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Tuesday, April 24, 2018

Umstrittene Unterbringungsdatei gekippt - Söder rudert nach Kritik zurück: Bayerisches Psychiatriegesetz wird korrigiert

Umstrittene Unterbringungsdatei gekippt: Söder rudert nach Kritik zurück: Bayerisches Psychiatriegesetz wird korrigiert
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Weniger Zwangseinweisungen und eine bessere Versorgung von psychisch Kranken - die Kernelemente des geplanten neuen bayerischen Psychiatriegesetzes klingen erstmal konsensfähig. Doch ein Detail hatte für bundesweite Empörung gesorgt: In einer sogenannten Unterbringungsdatei sollten Zwangseingewiesene polizeilich erfasst werden. Jetzt rudert die Staatsregierung zurück.

Nach heftiger Kritik am Entwurf für das geplante Psychiatriegesetz in Bayern hat die CSU-Regierung von Ministerpräsident Markus Söder Korrekturen angekündigt. Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) erklärte am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München, dass auf die sogenannte Unterbringungsdatei "vollständig verzichtet" werde. Darin sollten ursprünglich Daten von Menschen gespeichert werden, die per Gerichtsentscheid in die Psychiatrie eingewiesen wurden. "Wir nehmen die Ängste und Sorgen der Betroffenen sehr ernst", betonte Schreyer.

Daten sollten mindestens für fünf Jahre gespeichert werden

Mit dem Gesetzentwurf, der vergangene Woche in erster Lesung im Landtag behandelt wurde, will die bayerische Landesregierung im Kern die Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisen ausbauen. Ein Schwerpunkt ist ein rund um die Uhr erreichbarer Krisendienst, um Betroffene frühzeitig aufzufangen. Dadurch sollen stationäre Unterbringungen, vor allem sogenannte Zwangseinweisungen, deutlich verringert werden.

Für Empörung sorgte allerdings vor allem die geplante Unterbringungsdatei. Dort sollten für mindestens fünf Jahre von allen auf Anordnung des Gerichts in die Psychiatrie eingewiesenen Menschen Daten gespeichert werden, darunter Name, Familienstand, Krankheitsbezeichnung und Dauer der Unterbringung. Dies sollte auch zur Verfolgung von Straftaten genutzt werden können.

Stigmatisiert die Unterbringungsdatei psychisch Kranke?

Verbände und Parteien liefen Sturm gegen den Gesetzentwurf. Kritiker warnten, damit würden Menschen mit psychischen Problemen wie Straftäter behandelt. Anhand der gespeicherten Daten könnten die Behörden auch feststellen, ob jemand zum Beispiel wegen Depressionen in der Klinik gewesen sei, hieß es.

"Wir wollen das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient bewahren", erklärte die Sozialministerin. Die Änderungen sollten nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Am Dienstag gab es dazu im Landtag zunächst eine Expertenanhörung.

Nur ein kleiner Kreis von Personen betroffen

Die öffentlich-rechtliche Unterbringung, im Volksmund auch Zwangseinweisung genannt, betrifft nur einen kleinen Kreis von psychisch kranken Menschen, die eine erhebliche Gefahr für sich und andere darstellen und von Behörden oder der Polizei in ein Krankenhaus gebracht werden. Eine solche Unterbringung ist nur auf richterliche Anordnung zulässig.

Im Video: Unterfranken: Polizei schnappt Autokratzer von Würzburg

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