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Tuesday, May 29, 2018

Oberlandesgericht Köln - Entschädigung nicht vererbbar - Maike Kohl-Richter geht leer aus

Oberlandesgericht Köln: Entschädigung nicht vererbbar - Maike Kohl-Richter geht leer aus
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Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine von Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Köln.

Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im vergangenen Jahr gestorben. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig - die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter (54) kann dagegen in Revision gehen.

Helmut Kohl (1930-2017) hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren.

Unerwartete Aussage im Nachlass-Streit: Kohl-Witwe bestreitet Besitz von Akten

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