
Es wurde gefeilscht und gerungen: Jetzt haben sich Bund und Länder endlich auf einen Kompromiss bei der Reform der grundsteuer geeinigt. Zukünftig soll auch der Grundstückswert zur Bestimmung herangezogen werden, außerdem das Alter der Gebäude.
Im Ringen um die Reform der Grundsteuer haben sich Bund und Länder auf die Grundzüge eines Kompromissmodells geeinigt. Man wolle ein Modell, bei dem Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Freitag in Berlin.
Mit Einnahmen von 14 Milliarden Euro im Jahr ist die Grundsteuer eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Das Bundesverfassungsgericht hat wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Reform bis Ende 2019 gefordert. Die Zeit drängt, bis dahin noch ein Gesetz zu beschließen. Bisher ging es um zwei Modelle, die miteinander in Einklang gebracht werden sollen: Eines orientiert sich auch am Wert der Grundstücke und Gebäude, das andere Modell allein an der Fläche.
Erstmals wird erst 2025 kassiert
Scholz hatte zuvor aus Gerechtigkeitsgründen ein wertabhängiges Modell favorisiert, bei dem für rund 36 Millionen Grundstücke und Gebäude der Steuersatz individuell berechnet werden würde. Da die Grundsteuer bei Mietern über die Nebenkosten umgelegt wird, kann das in gefragten Gegenden zu Mietsteigerungen führen – hier ist der Wert von Wohnungen in den vergangenen Jahren stark gestiegen.
2020 sollen die Bürger erstmals die Steuererklärung mit den Angaben zur neuen Grundsteuer ausfüllen. Sie soll jedoch erst ab 2025 in der neuen Form bundesweit kassiert werden, um genügend Zeit für den Aufbau des Systems und zur Prüfung der Angaben zu haben.
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