Wie viele Sitze eine Fraktion im Bundestag erhält, hängt vom Wahlergebnis der Parteien bei der Bundestagswahl ab: Je besser eine Partei bei der Wahl abschneidet, desto mehr Sitze bekommt sie beziehungsweise die Fraktion, der die Partei angehört.
Die Umlegung der Wählerstimmen auf Sitze erfolgt in mehreren Rechenschritten nach dem sogenannten "Sainte-Laguë/Schepers"-Verfahren.
Die Bundestagswahl ist eine personalisierte Verhältniswahl: Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er einen Direktkandidaten („personalisiert“), mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Erststimmen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit den Zweitstimmen für die Parteien (Verhältniswahl) kombiniert.
Seit Mai 2013 werden die Wählerstimmen in zwei Verteilungsstufen mit je zwei Rechenschritten in Mandate umgerechnet.
Bei der Sitzverteilung werden alle Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen – also die Fünfprozent-Hürde überwunden – haben. Außerdem werden Parteien berücksichtigt, sobald sie in mindestens drei Wahlkreisen ein Direktmandat errungen haben.
Besonderheit: Überhang- und Ausgleichsmandate
Das Wahlrecht führt dazu, dass sogenannte Überhangmandate möglich sind. Solche Mandate werden vergeben, wenn eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate erringt, als es ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis zustehen würde. Die Differenz wird durch Überhangmandate ausgeglichen: Erringt die Partei in Bundesland X zum Beispiel zehn Direktmandate mehr, als ihr über das Zweitstimmenergebnis zustehen würde, bekommt sie auch zehn Sitze im Bundestag mehr.
Das würde allerdings dazu führen, dass Parteien, die sehr viele Direktmandate über die Erststimme erringen, gegenüber Parteien im Vorteil wären, die „nur“ über die Zweitstimme für die Landesliste erfolgreich sind. Das würde das Prinzip der Verhältniswahl aushebeln – die Wahl der Landesliste funktioniert nach diesem Wahlrechtsprinzip.
Zum Ausgleich für die Überhangmandate gibt es deswegen auch noch Ausgleichsmandate. So soll erreicht werden, dass alle Parteien – trotz Überhangmandaten – gemäß ihrem Zweitstimmenanteil im Bundestag vertreten sind.
Kritiker fordern Wahlrechtsreform
Kritiker monieren, dass dies zu einer „Aufblähung“ des Bundestags führt. Nach der nächsten Bundestagswahl im September müsste vermutlich sogar umgebaut werden, weil die Gesamtzahl der Abgeordneten im Vergleich zur jetzigen Legislaturperiode noch einmal steigen würde.
Deswegen gibt es seit einiger Zeit eine Debatte darüber, ob noch vor der Bundestagswahl das Wahlrecht reformiert werden sollte. Einer der Fürsprecher einer solchen Reform ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).
No comments:
Post a Comment