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Wednesday, May 31, 2017

Nach Panne im Fall Franco A. - Bamf überprüft 100.000 positive Asylbescheide – steht Aberkennungs-Lawine bevor?

Nach Panne im Fall Franco A. : Bamf überprüft 100.000 positive Asylbescheide – steht Aberkennungs-Lawine bevor?
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Die erneute Überprüfung von 2000 positiven Asylentscheidungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat in vielen Fällen neue Mängel festgestellt. Beanstandet wurde vor allem eine „unzureichende Dokumentation“.

Das geht aus der „Ad-hoc-Prüfung aus besonderem Anlass“ hervor, die am Mittwoch in der Sitzung des Bundesinnenausschusses vorgestellt wurde. Die Überprüfung war nach Bekanntwerden des Falls Franco A. eingeleitet worden. Der Bundeswehr-Soldat hatte sich als Syrer ausgegeben. Auf Grundlage seiner Anhörung im November 2016 wurde ihm ein Schutzstatus verliehen. Der 28-Jährige steht im Verdacht, einen Anschlag geplant zu haben.

Zunächst sollen 85.000 positive Bescheide überprüft werden

Es habe „keinen einzigen Fall“ gegeben, in dem wie bei Franco A. Sicherheitsstandards verletzt worden seien, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière(CDU) am Mittwoch in Berlin dazu. De Maizièregab allerdings zu, dass „nicht in allen Fällen“ die Auflagen zur Dokumentation und Qualitätssicherung der Bearbeitung der Asylbescheide eingehalten worden seien.

Dies könne auch zur Folge haben, „dass eine positive Entscheidung widerrufen wird und die Betroffenen ihre Rechtsstellung als Asylberechtigter und anerkannter Flüchtling verlieren“. Deshalb habe er in einem ersten Schritt die vorzeitige Überprüfung von 85.000 Fällen für diesen Sommer angekündigt. Bamf-Chefin Jutta Cordt sprach von bis zu 100.000 Fällen.

Wie viele positive Asylbescheide könnten wieder aberkannt werden?

Wie vielen Flüchtlingen der Schutzstatus wieder entzogen werden könnte, gaben weder das Innenministerium noch das Bamf an. Doch ein Blick in den Bericht der Ad-hoc-Überprüfung zeigt, dass die Zahlen beträchtlich seien könnten.

Zwar wird in dem Bericht mehrfach darauf hingewiesen, dass beispielsweise eine nachträglich aufgedeckte, fehlende Plausibilität bei der Begründung eines positiven Asylbescheids nicht automatisch bedeute, dass der Bescheid nun wieder aufgehoben werde. Das Gleiche gelte für eine nachgewiesene Nichtbeachtung von Qualitätsstandards. Doch fallen die Fehlerquoten in einigen Bereichen sehr hoch aus.

Im Video: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Zugzwang

Herkunftsland Afghanistan: Sachverhalt bei 41 Prozent nicht vollständig geklärt

So wurden beispielsweise bei 28 Prozent der Syrer, die einen positiven Bescheid erhielten, Auffälligkeiten bei der Anhörung festgestellt, die ein fester Bestandteil des Asylverfahrens ist. Als häufige Ungereimtheiten wurden unter anderem eine ausgebliebene Ermittlung von Verwandten und eine „Entscheidung über Herkunft durch Anhörer trotz Zweifeln“ genannt. Bei 26 Prozent der Syrer habe der Sachverhalt, der letztlich zur Erteilung eines positiven Asylbescheides geführt habe, zudem nicht vollständig geklärt werden können.

Noch krasser fallen die Fehlerquoten beim Herkunftsland Afghanistan aus. In 35 Prozent der Fälle hätte die Überprüfung Unregelmäßigkeiten bei der Anhörung ergeben. Als Auffälligkeiten werden hier vor allem genannt: „Vortrag unglaubhaft“, „interner Schutz nicht hinreichend geklärt“. Bei 41 Prozent aller Fälle habe es keine vollständige Aufklärung des Sachverhalts gegeben.

Noch auffälliger fiel die Überprüfung der Fakten aus, mit der die positiven Bescheide am Ende begründet wurden. 39 Prozent aller Bescheide für Antragsteller aus Syrien zeigten demnach Ungereimtheiten. Als Beispiele werden vor allem „unvollständige Begründung“, „keine Würdigung der Verfolgungsgründe“ oder Entscheidungen angegeben, die sogar von der Begründung abweichen. Beim Herkunftsland Afghanistan beträgt die Quote der Auffälligkeiten beim positiven Bescheid 42 Prozent.

Rund jeder fünfte Bescheid soll ein drittes Mal überprüft werden

Ein abschließendes Urteil was den Asylanspruch der 2000 Stichproben-Fälle angeht, wurde noch nicht getroffen. Das Bamf empfahl jedoch, rund jede fünfte positive Entscheidung für eine „nochmalige Nachschau“. Betroffen sind 295 Syrer und 185 Afghanen. Ein „besonderes Augenmerk“ empfiehlt die Behörde dabei für das Land Afghanistan.

Zur Vermeidung künftiger Fehler schlägt das Bamf zusätzliche Schulungen, Nachqualifizierungen und eine „Neuausrichtung der Qualitätssicherung“ vor. Zudem solle darüber nachgedacht werden, ob Anhörung und Entscheidung auch künftig weiter zwei voneinander getrennte Bearbeitungsschritte bleiben sollen. „Insbesondere bei Fragen der Glaubhaftigkeit kann es von Bedeutung sein, dass eine Person beide Verfahrensschritte übernimmt“, heißt es abschließend in dem Ad-hoc-Bericht.

Im Video: Berlin will Dialekte von Asylbewerbern per Software erkennen  

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