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Friday, June 30, 2017

WLAN-Gesetz - Bundestag streicht die Störerhaftung

WLAN-Gesetz: Bundestag streicht die Störerhaftung
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Betreiber öffentlicher Hotspots können künftig auf mehr Rechtssicherheit setzen. Die umstrittene Störerhaftung ist passé. Das neue WLAN-Gesetz soll mehr Schwung in die Verbreitung von Hotspots in Städten und Gemeinden bringen. Doch Kritik bleibt.

Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots müssen künftig keine rechtlichen Unsicherheiten mehr befürchten. Der Bundestag hat dafür am Freitag eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Die sogenannte Störerhaftung ist damit weitgehend vom Tisch. Bislang befanden sich Betreiber öffentlicher WLAN-Netze wie Cafés, Restaurants oder Hotels in einer rechtlichen Grauzone. Sie konnten dafür belangt werden, wenn Hotspot-Nutzer etwa urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal darüber heruntergeladen haben.

Anbieter müssten ihren Hotspot künftig weder verschlüsseln, noch brauchten sie eine Vorschalt-Seite, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie müssten auch die Identität ihrer Nutzer nicht überprüfen. "Das ist ein wichtiger Baustein der Digitalen Agenda." Das dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes war über ein Jahr lang hart umstritten.

"Ein Schritt vorwärts und ein wichtiges Signal"

Trotzdem bleibe geistiges Eigentum angemessen geschützt, betonte Zypries. Das Gesetz sieht nun vor, dass bei wiederholtem Missbrauch Seiten auf Forderung von Rechteinhabern leichter gesperrt werden können. "Das verhindert, dass eine Rechtsverletzung sich wiederholt."

Mit den Sperren schaffe man allerdings die nächste Hürde für Hotspot-Betreiber, kritisierte etwa der netzpolitische Sprecher der Grünen, Konstantin von Notz. Auch der Verein Digitale Gesellschaft sieht darin weitere Rechtsunsicherheit. Unklar bleibe etwa, welche Gegenmaßnahmen im Einzelnen von einem Anbieter verlangt werden könnten, um Rechtsverstöße zu verhindern, sagte Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins. Dennoch sei die jetzige Regelung "ein Schritt vorwärts und ein wichtiges Signal für die Verbreitung offener Netzzugänge in Deutschland".

Das neue WLAN-Gesetz soll vor allem die Verbreitung von kostenlosen Hotspots in Deutschland vorantreiben. Der Deutsche Städtetag begrüßte den Beschluss. Die Menschen in den Städten würden davon profitieren, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy. "Schnelle, freie WLAN-Hostspots sind nützlich für den Stadttourismus, die städtische Wirtschaftsförderung, den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen der Städte und für vieles mehr."

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