Bei einer Messerattacke in Hamburger Stadtteil Barmbek sind ein Mensch gestorben, sechs weitere wurden verletzt. Der Attentäter Ahmad A., ein 26 Jahre alter Palästinenser aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, sollte eigentlich abgeschoben werden. Der Attentäter, Palästinenser, geboren in den Vereinigten Arabischen Emiraten, kam im März 2015 nach Deutschland - in jenem Jahr also, in dem eine beispiellos hohe Zahl von knapp 900.000 Schutzsuchenden einreiste. Vorher soll er in Norwegen, Spanien und Schweden gewesen sein.
Ende 2016 wurde sein Asylantrag abgelehnt, er hätte ausreisen sollen. Doch um den 26-Jährigen abzuschieben, fehlten den Behörden die Papiere - Ausweisdokumente hatte Ahmad A. bei seiner Ankunft in Deutschland nicht bei sich. Lediglich eine Geburtsurkunde konnte er vorzeigen. A. ist kein Einzelfall.
Der Fall weist einige traurige Parallelen zu Geschehnissen des vergangenen Jahres auf. Auch die Attentäter von Würzburg, Ansbach und vom Berliner Weihnachtsmarkt kamen als Schutzsuchende nach Deutschland und entluden hier ihren Hass. Der Attentäter von Berlin, Anis Amri, war den Sicherheitsbehörden vorher ebenfalls als Islamist bekannt, bestens sogar. Auch sein Asylantrag hatte keinen Erfolg, auch er hätte ausreisen sollen. Doch nichts passierte.
Warum Abschiebungen immer wieder misslingen
Immer wieder scheitern die Behörden mit Rückführungen. Denn: Um einen abgelehnten Asylbewerber in seine Heimat zurückführen zu können, sind zum Teil erhebliche praktische und juristische Hindernisse zu überwinden. Erst am vergangenen Samstag ist ein Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht in Kraft getreten. Der vorläufige Schlusspunkt einer Reihe von Versuchen, die rechtliche Basis für Abschiebungen zu verbessern.
Wird der Antrag eines Asylbewerbers abgelehnt, ist er verpflichtet, Deutschland wieder zu verlassen. Für ihn gilt also eine Ausreisepflicht. Kommt der Ausreisepflichtige dem nicht nach, können die zuständigen Behörden der Bundesländer die Ausreisepflicht per Abschiebung durchsetzen.
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Fehlende Papiere
Ein häufiges Hindernis sind fehlende Papiere - wie bei Ahmad A.. Passersatzpapiere zu bekommen ist zum Teil äußerst aufwendig. Ohne diese Papiere sind die Zielländer in der Regel nicht bereit, die abgelehnten Asylbewerber wieder aufzunehmen. A. soll sich sogar selbst um die Dokumente bemüht haben, wollte unbedingt ausreisen.
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Gefahr für Leib und Leben im Abschiebeland
Nicht abgeschoben werden kann, wenn dem Ausländer in seinem Heimat- oder Zielstaat Gefahren für Leib und Leben drohen. Wenn ihn dort etwa Folter oder gar die Todesstrafe erwarten könnten. In Bürgerkriegsländer wie Syrien und in den Irak wird nicht abgeschoben. Streit gab es zuletzt um Afghanistan. Einige Bundesländer wollten dorthin nicht abschieben. Allerdings führte jüngst ein Anschlag in der Nähe der deutschen Botschaft in Kabul dazu, dass nun Abschiebungen ausgesetzt sind.
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Nicht-Abschiebung wegen Krankheit
Ein weiterer Grund, der die Abschiebung unmöglich macht, sind gesundheitliche Gefahren. Diese Regelung wurde zuletzt verschärft, so dass inzwischen nur bei ganz schweren Krankheiten nicht mehr abgeschoben wird. Der Ausreisepflichtige hat aber immer noch die Möglichkeit, rechtlich gegen die Abschiebung vorzugehen.
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Herkunftsländer spielen nicht mit
Ohnehin besteht bei den Herkunftsländern kein großes Interesse zu kooperieren, insbesondere wenn es sich um Kriminelle handelt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte vor kurzem die nordafrikanischen Länder Tunesien, Algerien und Marokko besucht, um deren Kooperationsbreitschaft einzufordern.
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Länder-Wirrwarr
Der Bund beklagt seit längerem die unterschiedliche Abschiebepraxis in den Bundesländern. Um sie zu vereinheitlichen und zu erleichtern sowie die Kommunikation zwischen Bund und Ländern sowie der Länder untereinander zu verbessern, wurde neben den Gesetzesverschärfungen ein gemeinsames Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) eingerichtet. Das ZUR organisiert unter anderem das Vorgehen in schwierigen Fällen, etwa bei sogenannten Gefährdern. Es steht in ständigem Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer und beschafft in alle Problemfällen die nötigen Dokumente.
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