Nach der Entscheidung der Briten, die EU zu verlassen, beginnen ein Jahr nach dem Referendum die Verhandlungen zum Austrittsprozess. Premierministerin Theresa May geht nach der Wahlschlappe geschwächt in die Gespräche. Alle Informationen zum Brexit-Prozess im News-Ticker von FOCUS Online.
Das Wichtigste in Kürze: In einem Referendum haben die Briten dafür gestimmt, als erstes Land überhaupt die Europäische Union zu verlassen. Ein Jahr nach dem Referendum vom 23. Juni 2016 beginnen die Austrittsverhandlungen. Die EU hat für diese eine Abfolge vorgegeben, die Großbritannien inzwischen offenbar akzeptiert. Zunächst soll über drei wichtige Themen gesprochen werden: Erstens die Rechte der rund 3,2 Millionen EU-Bürger in Großbritannien und der rund eine Million Briten in den bleibenden 27 EU-Ländern. Zweitens die Abschlussrechnung für die britische EU-Mitgliedschaft. Und drittens die weitere Durchlässigkeit der Grenze zwischen dem EU-Mitglied Irland und dem britischen Nordirland. Erst wenn in diesen drei Fragen "ausreichende Fortschritte" erzielt sind, will die EU über das von May gewünschte Freihandelsabkommen sprechen.
London hält Grenzkontrollen zu Irland trotz Brexits für verzichtbar
Mittwoch, 16. August, 8.42 Uhr: Die britische Regierung sieht trotz Brexits keinen Bedarf für Grenzkontrollen zwischen dem EU-Mitglied Irland und dem britischen Landesteil Nordirland. Das geht aus einem Positionspapier für die Brexit-Verhandlungen hervor, das am Mittwoch vom Brexit-Ministerium in London veröffentlicht wurde.
Darin heißt es, es werde kein Zurück zu einer befestigten Grenze zwischen den beiden Teilen der irischen Insel geben. Stattdessen solle ein neues Zollabkommen mit der EU so ausgestaltet werden, dass Grenzposten nicht notwendig seien. Britische und irische Staatsbürger sollen sich zudem weiterhin ungehindert zwischen Großbritannien und Irland bewegen können. Wie London die Einreise anderer Staatsbürger an der irisch-nordirischen Grenze kontrollieren will, blieb zunächst unklar.
Die Regierung in London will neben dem Europäischen Binnenmarkt auch die Zollunion mit dem Austritt aus der EU verlassen. Dadurch soll das Land in die Lage versetzt werden, neue Handelsabkommen mit Drittländern wie den USA oder China abzuschließen.
Bislang ist das der EU vorbehalten. Sie hat das alleinige Recht, Handelsabkommen für die Zollunion zu schließen. Einmal im gemeinsamen Zollgebiet, müssen Waren nicht mehr verzollt werden, wenn sie über eine Landesgrenze gebracht werden. Im Falle Großbritanniens würde sich das nach einem Austritt des Landes ändern. Grenzkontrollen wären nötig. Das hat Befürchtungen vor einem neuen Aufflammen des Nordirland-Konflikts geschürt. Die EU-Mitgliedschaft beider Teile der irischen Insel und der freie Grenzverkehr gelten als wichtige Bausteine für den Friedensschluss im Karfreitagsabkommen von 1998.
London für Interims-Zollunion mit EU nach Brexit
Dienstag, 15. August, 08.50 Uhr: Die britische Regierung hat Brüssel eine zeitlich begrenzte Zollunion nach dem Austritt aus der Europäischen Union vorgeschlagen. Eine solche Übergangsperiode könnte der Wirtschaft im Vereinigten Königreich und in der EU mehr Sicherheit geben, teilte das Brexit-Ministerium am Dienstag in London mit. In dieser Phase werde Großbritannien weltweit neue Handelsbeziehungen aufbauen. Über die Länge der Übergangszeit wurden keine Angaben gemacht.
Bereits am Sonntag hatten Schatzkanzler Philip Hammond und der Minister für den internationalen Handel, Liam Fox, allgemein eine Interimsphase nach der Trennung von der EU angeregt. Ihr Land werde aber im März 2019 die EU "ohne Hintertür" verlassen, betonten sie.
Für Mittwoch kündigte das Brexit-Ministerium ein Positionspapier zur neuen EU-Außengrenze zwischen der Republik Irland und dem britischen Nordirland an. Die Bevölkerung auf der Grünen Insel fürchtet unter anderem ökonomische Einbußen. Laut Londoner Ministerium wird es keine Rückkehr zu einer festen Grenze geben. Derzeit ist die über 300 Kilometer lange Trennlinie kaum sichtbar. Britische Medien spekulierten, dass eventuell für Iren die Personenfreizügigkeit erhalten bleibt.
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