Wenige Wochen vor der Bundestagswahl kämpfen die Parteien um jede Stimme. Doch wer darf eigentlich wählen? Insgesamt sind 61,5 Millionen Deutsche wahlberechtigt.
Bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 sind 61,5 Millionen Deutsche wahlberechtigt. Das sind 300.000 weniger als bei der Wahl 2013. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, dürfen 31,7 Millionen Frauen und 29,8 Millionen Männer an der Wahl teilnehmen. Zu den Wahlberechtigten gehören auch etwa drei Millionen Erstwähler und Erstwählerinnen, also Deutsche, die seit der letzten Bundestagswahl volljährig geworden sind. 22,2 Millionen Wählerinnen und Wähler, also mehr als ein Drittel der Wählerschaft, sind über 60 Jahre alt.
Paragraph 13 und das Alter
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und die nicht durch Paragraph 13 des Bundeswahlgesetzes von der Wahl ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen ist, wer durch einen Richterspruch das Wahlrecht verloren hat, einen Betreuer "in allen Angelegenheiten" zugesprochen bekommen hat oder sich in einer psychiatrischen Einrichtung befindet.
Straftäter dürfen nur in Ausnahmefällen wählen
Auch wer am Wahltag außerhalb Deutschlands lebt, darf unter einer von zwei Bedingungen wählen. Er muss entweder innerhalb der letzten 25 Jahre drei Monate am Stück eine Wohnung in Deutschland innegehabt haben. Oder er muss nachweisen können, mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut und persönlich und unmittelbar von ihnen betroffen zu sein. Auch Straftäter, die im Vollzug sitzen, dürfen außer in seltenen Ausnahmefällen wählen.
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