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Thursday, August 24, 2017

Bundestagswahl 2017 - Wahlwerbung: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Bundestagswahl 2017: Wahlwerbung: Was ist erlaubt, was ist verboten?
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Wenige Wochen vor der Bundestagswahl kämpfen die großen und kleinen Parteien um jede Stimme. Aber was ist bei der Wahlwerbung eigentlich erlaubt und was verboten?

Wie der Bundeswahlleiter erklärt, ist die Wahlwerbung gesetzlich nicht gesondert geregelt. Das grundsätzliche Recht der Parteien auf Wahlwerbung wird aus dem Grundgesetz abgeleitet (Absätze zu Pressefreiheit, Kunstfreiheit und dem Parteienprivileg). Für die Inhalte sind die Parteien selbst verantwortlich.

Sie müssen sich aber an die allgemein gültigen Gesetze halten. So ist es denkbar, dass jemand, der ohne Zustimmung auf einem Wahlplakat abgebildet wird, dagegen rechtlich vorgeht. Für einige Formen der Wahlwerbung wie das Aufstellen von Wahlplakaten brauchen die Parteien die Genehmigung der jeweiligen Gemeinde.

Verboten ist hingegen die „unerlaubte Wahlpropaganda“: Das heißt, am Wahltag dürfen Parteien nicht versuchen, im Wahlraum oder seiner unmittelbaren Umgebung die Wähler zu beeinflussen. Zum Beispiel sind Lautsprecherdurchsagen verboten, die man auch im Wahlraum hört und die geeignet sind, die Wahlentscheidung zu beeinflussen.

Video: Seite lässt Sie Bundestagsabgeordneter spielen - und ermittelt die passende Partei

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