Bei der Zweistimmenwahl, wie sie die Bundestagswahl ist, haben Sie als Wähler zwei Stimmen: Die Erst- und die Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man den Direktkandidaten aus dem Wahlkreis.
Mit dieser wählen Sie einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus Ihrem Wahlkreis direkt. Es gibt insgesamt 299 Wahlkreise in Deutschland.
In den einzelnen Wahlkreisen kämpfen die Kandidaten der Parteien (jede Partei darf genau einen Kandidaten pro Wahlkreis aufstellen) um die Gunst, respektive die Erststimme der Wähler. Dabei betreiben die Kandidaten Wahlkampf in den entsprechenden Wahlkreisen.
Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält dann ein Direktmandat und damit einen Platz als Abgeordneter im Bundestag. Da es 299 Wahlkreise gibt, kommen mittels Erststimme 299 Abgeordnete durch Direktmandate in den Bundestag.
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