Sie taten Gutes, doch am Ende kommt sie das sprichwörtlich teuer zu stehen: Menschen, die Flüchtlingen mit einer Bürgschaft finanziell unter die Arme griffen, damit diese auf legalem Weg zu Verwandten nach Deutschland kommen konnten.
Doch anstatt nur für den staatlich zugesicherten Zeitraum zu bürgen, sollen die Helfer nun mehrere tausend Euro bezahlen.
Ins Leben gerufen wurde das humanitäre Hilfsprogramm 2013, noch vor der großen Flüchtlingswelle. Alle deutschen Bundesländer, außer Bayern, hatten damals für die Bürgschaften geworben.
Bundesländer profitierten von der Bürgschaft
Und das aus einem bestimmten Grund: Viele syrische Familien konnten den Nachzug ihrer Verwandten alleine nicht stemmen. Dazu gehören sämtliche Kosten für Einreise und Aufenthalt des Flüchtlings, wie zum Beispiel Flugtickets, Behördengebühren, Miete und Unterhalt. Indem Helfer mit der Bürgschaft einsprangen, sind den Ländern zunächst keine Kosten durch die Asylbewerber entstanden.
Einer der Helfer ist der hessische Grünen-Politiker Klaus-Dieter Grothe. Der Mediziner wollte verhindern, dass durch den Familiennachzug weitere Bürgerkriegsflüchtlinge die lebensgefährliche Flucht über den Seeweg wagen. Deshalb entschloss er sich 2013 zu bürgen. Gleiches taten Bekannte aus dem Flüchtlingshelferkreis, in dem Grothe aktiv ist.
„Wir haben mit einem Jahr Bürgschaft gerechnet“
„Die hessische Landesregierung hatte uns garantiert, dass die Bürgschaft für einen Flüchtling dann endet, sobald über seinen Asylantragpositiventschieden wurde. Acht Wochen soll das dauern, haben die Behörden damals gesagt. Da uns aber klar war, dass das sehr optimistisch ist, haben wir und ich mit einem Jahr Bürgschaft gerechnet“, sagt Grothe im Gespräch mit FOCUS Online.
Doch es sollte anders kommen. Das Problem: Diese Versprechen hatten 2013 lediglich Behörden und Politiker auf Landesebene abgegeben. Der Bund will von solchen Zusagen offenbar nichts wissen: Am 6. August 2016 verschärfte die Bundesregierung die Regeln für den Zuzug nach Deutschland.
"Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht durch eine Änderung des Aufenthaltsstatus", heißt es nun im Aufenthaltsgesetzes. Die Folge: Verpflichtungen, die vor dem 6. August 2016 eingegangen wurden, enden nach drei, die anderen nach fünf Jahren. Das heißt: Die Helfer müssen weiterhin für den Lebensunterhalt der Flüchtlinge bürgen.
Helfer-Paar droht 13.000 Euro Schaden
Die Konsequenzen des neuen Gesetzes bekommen auch Grothes Bekannte zu spüren. Sie erhielten 2016 die Quittung für ihr Engagement: „Das Jobcenter verlangt von einem befreundeten Paar über 13.000 Euro zurück. Denn das ist die Summe, die der Staat für ein halbes Jahr Arbeitslosengeld inklusive Erstausstattung der Wohnung einer vierköpfigen Flüchtlingsfamilie ausgibt.“
Das Geld wollte die Helferfamilie nicht zahlen, „denn die Bürgschaft war längst erloschen“, so der Grünen-Politiker weiter.
„Als ob die hessische Landesregierung uns eine Falle gestellt hat“
Grothe selbst hatte nach eigenen Aussagen Glück: Er hatte 2015 für vier Flüchtlinge aus Syrien gebürgt. „Da drei von ihnen inzwischen freiwillig in ihr Heimatland zurückgekehrt sind und der in Deutschland verbleibende junge Mann nach seiner Anerkennung 2017 einen Job gefunden hat, bleibt mir kein finanzieller Schaden.“
Das mindert aber nicht die Wut des Mediziners über das Vorgehen des hessischen Innenministeriums, wie Grothe erklärt: „Ich fühle mich vom Staat hintergangen, so als ob die hessische Landesregierung uns eine Falle gestellt hat. Dagegen gehen wir nun rechtlich vor. Wie die Chancen auf Erfolg stehen, ist derzeit aber unklar.“
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