Ein im Raum Leipzig geplanter salafistischer Kindergarten bekommt keine Betriebserlaubnis. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Das Wohl von Kindern erfordere nach den Maßstäben des Grundgesetzes und des Kinder- und Jugendhilferechts einen auf die Integration in die Gesellschaft gerichteten erzieherischen Ansatz, begründete das Gericht die Entscheidung.
Mit einem ausschließlich an Koran und den religiösen Sitten orientierten Glaubensverständnis könne dies nicht in Übereinstimmung gebracht werden, führte der 4. Senat in seinem Beschluss aus. Zudem fehle eine Erklärung dafür, wie das salafistische Glaubensverständnis des geschäftsführenden Gesellschafters mit einem integrativen Erziehungskonzept vereint werde, hieß es, einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" zufolge, weiter.
Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Leipzig die Klage auf Erteilung einer Betriebserlaubnis des Kindergarten-Trägers abgewiesen. Dagegen war der Kita-Betreiber vor dem OVG in Berufung gegangen und nun gescheitert. Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist den Angaben zufolge nicht anfechtbar.
Zur Identität des Trägers und zum geplanten Standort des Kindergartens machte das Gericht keine Angaben.
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