Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags hat am Donnerstagmorgen einstimmig die von der Staatsanwaltschaft Dresden beantragte Aufhebung der Immunität der Abgeordneten Frauke Petry empfohlen. Gegen die AfD-Fraktions- und Parteichefin wird wegen des Verdachts auf Meineid oder fahrlässigen Falscheid ermittelt.
Bei den Ermittlungen geht es um Aussagen Petrys vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages. Die AfD-Bundesvorsitzende ist dort auch Fraktionsvorsitzende.
Weil der Ausschuss das Votum einstimmig fällte, gilt die Aufhebung der Immunität nach einer Woche als vom Landtag beschlossen. Andernfalls hätten die Abgeordneten bei der nächsten Plenarsitzung Ende des Monats noch einmal gesondert darüber abstimmen müssen.
AfD-Generalsekretär begrüßt Entscheidung
Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen die 42-Jährige Bundes- und Landesvorsitzende. Hintergrund sind widersprüchliche Angaben im Zusammenhang mit der Aufstellung der AfD-Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Die Aufhebung der Immunität ist Voraussetzung dafür, Anklage gegen Petry zu erheben.
AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer begrüßte die Entscheidung. Am Ende der Untersuchung könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Petry, sagte er nach der Sitzung. Die Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt sei dem Wahlkampf geschuldet.
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