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Thursday, November 30, 2017

Erbitterte Auseinandersetzungen schon vor GroKo-Sondierungen - Abschieben ins Bürgerkriegsland Syrien? Union und SPD streiten über Vorgehen

Erbitterte Auseinandersetzungen schon vor GroKo-Sondierungen: Abschieben ins Bürgerkriegsland Syrien? Union und SPD streiten über Vorgehen
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Schon bevor überhaupt klar ist, ob es eine weitere Große Koalition geben wird, ist in der Flüchtlingspolitik ein heftiger Streit zwischen Union und SPD entbrannt.

Es geht dabei um Abschiebungen ins Bürgerkriegsland Syrien: Das CDU-geführte Sachsen und das CSU-regierte Bayern wollen den Abschiebestopp für Syrer nur noch bis Mitte 2018 verlängern. Das wollen sie bei der Landesinnenministerkonferenz in der kommenden Woche beantragen.

Langfristig sollten – ähnlich wie derzeit bei Afghanistan – vor allem Gefährder und Straftäter nach Syrien abgeschoben werden. Der CDU-Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, sagte den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (RND), Syrien sei „auf dem Weg zu einer Befriedung“. Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU) sagte der „Rheinischen Post“, Syrien dürfe bei Abschiebungen „nicht sakrosankt“ sein.

Der Gegenwind vom möglichen Koalitionspartner SPD kam prompt. Deren Innenminister wollen den Syrien-Abschiebestopp bis Ende 2018 verlängern, also für ein weiteres Jahr. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) sprach gegenüber den RND-Zeitungen von einer „zynischen“ Forderung und sprach von einer „nach wie vor aussichtslosen Lage des Landes mit vielen Toten und der Zerstörung in Syrien“. Er warf der Union eine „fragwürdige Profilierung nach rechts“ vor.

Worum geht es bei dem Vorstoß eigentlich?

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Abschiebestopp für Syrien erneut für ein Jahr verlängert wird, wie es zuletzt gehandhabt wurde – oder zunächst nur für ein halbes Jahr, wie die Unionsminister jetzt fordern. Die Entscheidung dafür liegt bei den Ländern. Auch wenn sich die Innenminister nur für eine Verlängerung um ein halbes Jahr entscheiden würden, hieße das noch nicht, dass automatisch Flüchtlinge nach Syrien zurückkehren müssten und wieder nach Syrien abgeschoben würde. Denn auch nach dem halben Jahr könnte der Abschiebestopp noch einmal verlängert werden.

Darauf beruht der derzeitige Abschiebestopp

Aber warum wird derzeit nicht nach Syrien abgeschoben? Für das Land gilt die Einschätzung, dass es dort Gefahr für Leib und Leben besteht – unabhängig davon, ob ein Flüchtling aus Syrien konkret verfolgt wurde. In solchen Fällen kann ein nationales Abschiebungsverbot verhängt werden. Die Einzelheiten sind im Aufenthaltsgesetz geregelt. Das Abschiebeverbot gilt nur dann nicht, wenn es dem Betroffenen zumutbar ist, in ein anderes Land auszureisen.

Das müsste passieren, damit wieder nach Syrien abgeschoben wird

Dafür müsste sich die Sicherheitslage verändern. Die Bundesregierung beurteilt die Sicherheit von Herkunftsländern nach eigenen Lageberichten. Dafür tragen normalerweise Botschaftsmitarbeiter vor Ort Informationen zusammen, auch Hinweise von internationalen Informationen fließen ein. In Syrien gibt es aber schon seit längerem keine deutsche Botschaft mehr. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts konnte am Mittwoch in der Bundespressekonferenz nicht sagen, für wann die nächste Sicherheitsbewertung für Syrien zu erwarten ist. Ohne eine solche aktuelle Einschätzung ist eine Aufhebung des Abschiebestopps nicht denkbar.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte, es gehe „mitnichten darum, dass jemand heute der Meinung wäre, die Sicherheitslage hätte sich derart geändert, dass Abschiebungen nach Syrien möglich wären“.

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akw/mit Material von dpa und KNA
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