Es sah keine erheblichen Gründe für die Annahme, dass der Mann in Russland Gefahr laufe, Folter oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt zu sein (Beschwerde-Nr. 54646/17). Er war Anfang September nach Moskau abgeschoben worden.
Dem Mann, der fast sein ganzes Leben in Deutschland verbracht hat, aber russischer Staatsangehöriger ist, wurde ein Terroranschlag in Deutschland zugetraut. Nach den Erkenntnissen der Behörden sympathisiert er mit der Terrormiliz IS und hat Suizidgedanken geäußert. Im Chat mit einem Islamisten aus Essen soll er sich bereiterklärt haben, einen Anschlag auf Zivilisten zu verüben.
Abschiebung war in letzter Sekunde gestoppt worden
Die deutschen Behörden hatten seine Abschiebung im März angeordnet. Der Mann war dagegen vor Gericht gezogen und hatte die Ansicht vertreten, dass ihm in seinem Geburtsland Folter, Überwachung, Gefangenschaft oder gewaltsame Entführung drohten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im Juli angeordnet, die Abschiebung vorläufig auszusetzen. Der Mann befand sich zum Zeitpunkt der Anordnung Berichten zufolge bereits auf dem Weg zum Flughafen nach Frankfurt. Als die Entscheidung bekannt wurde, drehte der Wagen mit ihm demnach wieder um.
Im August hatte das Gericht die Anordnung im August aber wieder aufgehoben. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht keine Verfassungsrechtlichen Bedenken gehabt. Das Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht steht laut EGMR aber noch aus.
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