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Sunday, December 31, 2017

Nach Bluttat von Kandel - Kirchenpräsident warnt vor Unmenschlichkeit

Nach Bluttat von Kandel: Kirchenpräsident warnt vor Unmenschlichkeit
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Die tödliche Messerattacke von Kandel in Rheinland-Pfalz hat auch die Menschen in den Silvestergottesdiensten beschäftigt.

Der Präsident der Evangelischen Kirche der Pfalz, Christian Schad, ermahnte die Gläubigen am Sonntag in Ludwigshafen: "Lassen wir uns nicht zur Unmenschlichkeit verführen." Mit Blick auf kriminelle Flüchtlinge zitierte die "Bild am Sonntag" aus einem unveröffentlichten Lagebild des Bundeskriminalamts (BKA).

Der Tod der 15-Jährigen in Kandel habe gezeigt, dass sich Gewalt auch ganz in unserer Nähe ereigne, sagte Schad laut vorab verbreiteter Pressemitteilung. "Die abscheuliche Tat, sie muss bestraft werden", erklärte der Kirchenpräsident. Er wies aber darauf hin, dass wir "vor der Tat eines einzelnen afghanischen Flüchtlings stehen, nicht vor einer Gruppe von Menschen, die - wie er - Afghanen oder Flüchtlinge sind".

Gedenken an die Opfer

Im Anblick solch schrecklicher Ereignisse brächen Sorgen, Fragen und Ängste auf, sagte Schad. "Dort, wo Menschen sich gegenseitig trösten, lassen wir nicht zu, dass Taten wie die in Kandel Hass und Vergeltungswünsche in unsere Herzen säen." In dieser Situation ganze Menschengruppen pauschal zu verdächtigen, helfe nicht den Betroffenen und führe in die Irre.

Warum die Tagesschau zunächst nicht über den Messerangriff in Kandel berichtete

In Kandel selbst wollen vier Kirchengemeinden an diesem Montag bei ihrem ökumenischen Neujahrsgottesdienst des Opfers gedenken. Eine 15-jährige Deutsche war am Mittwoch in einem Drogeriemarkt mit einem Messer erstochen worden. Als dringend tatverdächtig gilt ihr Ex-Freund, ein nach Behördenangaben ebenfalls 15 Jahre alter Flüchtling aus Afghanistan. An dem Alter waren jedoch Zweifel aufgetaucht. Politiker verschiedener Parteien hatten eine konsequentere Altersprüfung junger Flüchtlinge verlangt.

"Gesamte interne Lagebild"

Die "Bild am Sonntag" berichtete über das nach ihren Angaben "gesamte interne Lagebild" des Bundeskriminalamts zur Straffälligkeit von Flüchtlingen. Im Oktober hatte das BKA bereits "Kernaussagen" aus einem Bericht veröffentlicht, der sich auf die ersten sechs Monate 2017 bezieht. "Die Zahl der Fälle von Straftaten durch Zuwanderer lag im 1. Halbjahr 2017 unter dem Niveau der Fallzahlen des 2. Halbjahres 2016", heißt es darin. Als Zuwanderer zählen Asylberechtigte, Asylbewerber, Geduldete, Kontingent- oder Bürgerkriegsflüchtlinge und Illegale, nicht aber Staatsangehörige von EU-Ländern.

Die meisten Straftaten von Zuwanderern waren Vermögens- und Fälschungsdelikte, Rohheitsdelikte und Diebstahl. Straftaten gegen das Leben machten nur 0,14 Prozent der Fälle aus. Im ersten Halbjahr 2017 wurden 237 Fälle von Straftaten gegen das Leben registriert, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger oder Opfer beteiligt war. Bei 27 vollendeten Taten wurden insgesamt 30 Menschen getötet, darunter fünf Deutsche und 20 Zuwanderer. Zum Vergleich: Für das gesamte Jahr 2016 sind - unabhängig von der Herkunft der Täter - in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik insgesamt 3242 Straftaten gegen das Leben erfasst.

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