
Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat beim Oberlandesgericht in Schleswig einen Auslieferungshaftbefehl für den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont beantragt. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig am Dienstag mit.
Nun muss das zuständige Oberlandesgericht entscheiden, ob Puigdemont tatsächlich in Auslieferungshaft kommt. Wegen des schwierigen Sachverhalts ist nicht auszuschließen, dass sich das Verfahren in die Länge ziehen wird. So könnte das Gericht für seine Entscheidung zum Beispiel Unterlagen aus Spanien anfordern.
Puigdemont, der im Herbst ins Exil nach Brüssel gegangen war, war am 25. März auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Er wird seitdem in der Justizvollzugsanstalt Neumünster festgehalten. Die Justiz in Spanien wirft ihm unter anderem Rebellion vor. Darauf stehen lange Haftstrafen. Nach dem von der spanischen Justiz verbotenen Referendum und dem folgenden Unabhängigkeitsbeschluss hatte die Regierung in Madrid die Regionalregierung in Katalonien entmachtet und die Kontrolle in der reichen Region übernommen.
Der katalanische Separatistenführer legte seinerseits vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch gegen den Vorwurf der Rebellion ein. Darüber hinaus forderte er das Gericht auf, Anschuldigungen zurückzuweisen, er habe öffentliche Mittel veruntreut, wie aus einem 85-seitigen Einspruch hervorgeht.
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