Die Bundesregierung geht davon aus, dass trotz gesetzlicher Verschärfungen noch immer Abmahnungen im Geschäftsverkehr und im Wettbewerb missbraucht werden, um hohe Gebühren einzutreiben. Das geht laut einem Bericht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor.
Zwar habe eine Evaluation der Verschärfungen 2017 eine rückläufige Tendenz von Abmahnungen im urheberrechtlichen Bereich festgestellt, heißt es laut dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) in der Antwort. „Dennoch mehren sich die Anzeichen, dass trotz dieses erkennbaren Rückgangs weiterhin eine erhebliche Zahl von Abmahnungen missbräuchlich ausgesprochen wird.“
Für die genaue Anzahl missbräuchlicher Abmahnungen fehlten demnach präzise Daten. „Die Bundesregierung erhält jedoch zahlreiche Eingaben betroffener Bürger und Unternehmen, auf Grund deren Schilderungen sich Handlungsbedarf ergibt. Zudem berichten auch die Verbände und Industrie- und Handelskammern von zahlreichen Fällen“, heißt es in der Antwort.
In der Bundesregierung würden deshalb „geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch“ geprüft, so Christian Lange (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium.
Grünen wollen „Geschäftsmodell“ trockenlegen
„Der Blindflug der Bundesregierung in der Rechtspolitik setzt sich leider fort“, sagte Manuela Rottmann, Obfrau der Grünen im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem RND. „Es sollte ein wirksames Meldewesen über Abmahnungen für Unternehmen und Unternehmensverbände aufgebaut werden“, fordert die Politikerin.
Weiter sagte Rottmann: „Wenn missbräuchliche Abmahnpraktiken schnell und unkompliziert zentral gemeldet, ausgewertet, bekannt gemacht und gegebenenfalls geahndet werden, könnte dieses ‚Geschäftsmodell‘ in Deutschland schnell trocken gelegt werden.“
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