
Der Streit der Unionsparteien um die Asylpolitik hat sich am späten Sonntagabend dramatisch zugespitzt: Seehofer bot in einer stundenlangen Krisensitzung der CSU in München seinen Rücktritt als Bundesinnenminister und Parteivorsitzender an. Erfahren Sie, auf welcher rechtlichen Grundlage das möglich wäre.
Ernennung und Entlassung von Bundesministern sind im Grundgesetz sowie im Bundesministergesetz geregelt. Dabei wird formaljuristisch kein Unterschied zwischen einem freiwilligen Rücktritt und einer Entlassung gemacht.
"Die Bundesminister können jederzeit entlassen werden und ihre Entlassung jederzeit verlangen", heißt es im Bundesministergesetz. Das Grundgesetz regelt in Artikel 64: "Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen."
Entscheidungen über Minister und das Kanzler-Prinzip
Das Staatsoberhaupt hat somit keine eigene Entscheidungsbefugnis bei der Auswahl von Regierungsmitgliedern. Aber: Artikel 65 des Grundgesetzes regelt: "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung".
Dieses "Kanzlerprinzip" kann dazu führen, dass die Regierungschefin Angela Merkel (CDU) einem Minister Weisungen erteilt - dieser soll zwar seinen Geschäftsbereich eigenverantwortlich führen, aber eben "innerhalb dieser Richtlinien", wie es im Gesetz heißt. Die Kanzlerin ist bei der Ausübung ihrer Richtlinienkompetenz frei - kann aber im Kabinett von einer Mehrheit der Minister überstimmt werden.
Offen war am späten Abend, welche Folgen ein möglicher Rücktritt Seehofers für die Union aus CDU und CSU haben würde.
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