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Tuesday, August 28, 2018

Abgeschobener mutmaßlicher Islamist - Anwältin behauptet: Sami A. sei in Tunesien gefoltert worden

Abgeschobener mutmaßlicher Islamist: Anwältin behauptet: Sami A. sei in Tunesien gefoltert worden
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Wurde der abgeschobene Islamist Sami A. in Tunesien gefoltert? Seine Anwälte sagen Ja. Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium äußert hingegen starke Zweifel an dieser Schilderung. Für Flüchtlingsminister Stamp ist die Behauptung besonders heikel.

Die Anwälte des abgeschobenen Islamisten Sami A. behaupten, ihr Mandant sei im Gefängnis in Tunesien drangsaliert worden. In einem Brief an Nordrhein-Westfalens Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) sei von Fesseln, Nackenschlägen und Schlafentzug die Rede, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag). Fast zwei Tage habe Sami A. nichts zu Essen oder zu Trinken erhalten. Diese Behandlung sei als Folter einzustufen, heißt es in dem Schreiben der Anwälte.

Stamp hatte Rücktritt angeboten

Die Frage, ob Sami A. in Tunesien gefoltert wurde, ist politisch brisant. Flüchtlingsminister Stamp hatte für diesen Fall vor zwei Wochen angekündigt: „Wenn dies passiert wäre oder passieren würde, würde ich nicht eine Minute zögern, mein Amt zur Verfügung zu stellen.“

Sein Ministerium bestätigte am Dienstag auf dpa-Anfrage den Eingang des Briefes, in dem die Anwälte die entsprechenden Forderungen erhoben. Das Haus sei aber „überzeugt, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert worden ist und ihm auch keine Folter droht“.

Stadt Bochum entgeht Zwangsgeld

Im juristischen Streit um die Rückholung des 42-Jährigen nach Deutschland entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag, dass die Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10.000 Euro nun doch nicht zahlen muss. Die Stadt habe inzwischen alles in ihrer Macht Stehende getan, um den Tunesier zurückzuholen. Ein Zwangsgeld, um dies durchzusetzen, sei daher nicht mehr geboten.

Die Stadt habe zugesichert, Sami A. die notwendige Betretenserlaubnis unverzüglich zu erteilen und beim Auswärtigen Amt ein Einreisevisum anzufordern. Nun sei Sami A. am Zug und müsse seine Möglichkeiten ausschöpfen, um an einen gültigen tunesischen Reisepass für die Ausreise nach Deutschland zu gelangen, argumentierten die Richter.

Der als islamistischer Gefährder und Ex-Leibwächter des getöteten Terroristen Osama bin Laden eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden – zu Unrecht, wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) später entschied. Die deutschen Behörden sollen ihn nun nach Deutschland zurückholen.

Im Video: „Schrecklich alltägliche Angriffe“ – Ausland reagiert entsetzt auf die Schande von Chemnitz

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