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Wednesday, August 1, 2018

Bei "Anne Will" - Jetzt bekommt er Quittung für Satz: CSU-Mann darf Bamf-Äußerung nicht wiederholen

Bei "Anne Will": Jetzt bekommt er Quittung für Satz: CSU-Mann darf Bamf-Äußerung nicht wiederholen
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Die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesflüchtlingsamtes, Ulrike B., hat vor dem Verwaltungsgericht der Hansestadt einen Teilerfolg erstritten.

Nach einer einstweiligen Verfügung des Gerichtes darf aus dem Bundesinnenministerium vorläufig nicht mehr behauptet werden, dass die Vorgänge in Bremen auch deshalb möglich gewesen seien, weil "hochkriminell kollusiv und bandenmäßig" mehrere Mitarbeiter mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet hätten, hieß in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung der 6. Kammer des Gerichtes.

Hintergrund war die entsprechende Äußerung des Parlamentarischen Innenstaatssekretärs Stephan Mayer (CSU) in der Sendung "Anne Will" am 27. Mai 2018. Mayer hatte betont, dass die Vorgänge in Bremen auf "systemischen Defiziten" beruhten und erklärt: "Aber die Vorgänge in Bremen waren natürlich auch deshalb möglich, weil hochkriminell kollusiv und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet haben. Das gilt es bei allem schon auch immer mit dazu zu sagen." Dagegen war B. mit einem Eilantrag vorgegangen. Bei einer zweiten Äußerung folgte das Gericht dem Antrag auf Unterlassung dagegen nicht.

Im Video: Deutlicher Anstieg: Fast jeder Vierte in Deutschland hat einen Migrationshintergrund

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