Der mutmaßliche Täter von Chemnitz soll vor seiner Einreise nach Deutschland bereits einen Asylantrag in Bulgarien gestellt haben. Eine Rückführung habe es jedoch nicht gegeben – weil die Überstellungsfrist von sechs Monaten bereits abgelaufen war. Deshalb musste das Bundesamt erneut über den Asylantrag entscheiden.
Das berichtet die "Welt". Seine Abschiebung nach Bulgarien am 13. Mai 2016 wurde demnach als zulässig betrachtet, durchgeführt wurde sie jedoch nicht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wollte sich auf Anfrage der Zeitung nicht zu dem Fall äußern.
Yousif Ibrahim A. befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Der 22-jährige soll dem Opfer fünf Mal mit einem Messer in die Brust gestochen haben. Die Tat hat er vor dem Haftrichter bereits eingeräumt.
Mehrfach vorbestraft
Einem Medienbericht zufolge ist Yousif A. mehrfach vorbestraft. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, wurde er vor über einem Jahr wegen Gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Strafe sei auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Weitere Vorstrafen habe er wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Drogenbesitzes und Betrug bekommen.
Dem Bericht zufolge war Yousif A. im Jahr 2015 nach Deutschland eingereist. Gegen eine eigentlich beschlossene Abschiebung legte er demnach Einspruch ein und bekam im Jahr 2016 eine Duldung. Den Deutschtest für Zuwanderer habe er später bestanden und wollte offenbar in seinem im Irak erlernten Beruf als Friseur arbeiten.
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