Rechercher dans ce blog

Wednesday, August 1, 2018

Tauziehen um Islamisten - Druck auf Bochum wächst: Anwältin von Sami A. fordert 10.000 Euro Zwangsgeld

Tauziehen um Islamisten: Druck auf Bochum wächst: Anwältin von Sami A. fordert 10.000 Euro Zwangsgeld
Danke für Ihre Bewertung!
0

Die Anwältin des nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. fordert von der Stadt Bochum ein Zwangsgeld von 10.000 Euro, weil ihr Mandant nach wie vor nicht nach Deutschland zurückgeholt wurde. Zuvor war in der Nacht zum Mittwoch ein Ultimatum des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung von Sami A. abgelaufen.

"Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden", sagte die Anwältin Seda Basay-Yildiz am Mittwoch in Frankfurt.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte den Antrag. "Darüber muss das Gericht nun entscheiden - und gegen diese Entscheidung kann die Stadt Bochum wieder Beschwerde einlegen", sagte Gerichtssprecher Wolfgang Thewes. Das Zwangsgeld würde die Staatskasse erhalten. "Es soll vor allem dazu dienen, Druck auf die Stadt Bochum auszuüben."

Gericht wies Antrag der Stadt zurück

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen einen Antrag der Stadt gegen das Ultimatum zurückgewiesen. Bislang habe Bochum keinerlei Bemühungen entfaltet, der ihr auferlegten Rückholverpflichtung nachzukommen, hieß es in der Begründung des OVG in Münster am Dienstagabend. Die Frist zur Rückholung des Islamisten hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesetzt.

Sami A. kann nach Angaben tunesischer Behörden zurzeit allerdings auch nicht nach Deutschland reisen. Sein abgelaufener Pass sei weiter im Besitz der Behörden, gegen ihn werde weiter ermittelt, hatten diese am Dienstag mitgeteilt.

Bochum will Rückhol-Verpflichtung nicht akzeptieren

Seit 2005 haben es mehrere deutsche Gerichte als erwiesen angesehen, dass Sami A. 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte. Am 13. Juli war er abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war.

Über eine weitere, in der Sache noch wichtigere Beschwerde der Stadt Bochum gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist allerdings noch nicht entschieden. Die Richter hatten die Stadt verpflichtet, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen - das will Bochum nicht akzeptieren. Hierzu laufen erst am kommenden Montag Stellungnahmefristen und erst am 13.8. Beschwerdebegründungsfristen aus, weshalb erst danach mit Entscheidungen zu rechnen ist. Die Anwältin des Islamisten kündigte an, weitere Anträge auf Zwangsgeld zu stellen, solange Sami A. nicht nach Deutschland zurückgeholt werde. Das OVG ist in Eilverfahren die letzte Beschwerdeinstanz.

Die Entscheidung der Gelsenkirchener Asylkammer vom 12. Juli, wonach Sami A. nicht nach Tunesien hätte angeschoben werden dürfen, sei aber unanfechtbar und nicht Gegenstand der OVG-Entscheidung, teilte ein Sprecher der Behörde mit.

Im Video:

Lesen Sie auch

Let's block ads! (Why?)

No comments:

Post a Comment

Search

Featured Post

Granblue Fantasy: Relink's Demo Will Make a Believer Out of You - Kotaku

depolitikblog.blogspot.com Before multiple friends of mine went out of their way to sing the praises of Granblue Fantasy: Relink to ...

Postingan Populer