
Bundesverfassungsgericht : Volkszählung von 2011 war verfassungsgemäß
Die Volkszählung von 2011 ist verfassungsgemäß erfolgt. Die Vorschriften für den Zensus zur Erhebung der Bevölkerungszahl seien mit der Verfassung vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch nach Klagen der Stadtstaaten Berlin und Hamburg. Damit bestätigte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe grundsätzlich den Methodenwechsel zu einer stark auf Registerdaten gestützten Volkszählung im Jahr 2011.
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