In der Affäre um Berater-Verträge hat das Verteidigungsministerium gegenüber dem Rechnungshof einem Medienbericht zufolge gravierende und weit verbreitete Mängel eingeräumt. Das gehe aus einem vertraulichen Abschlussbericht des Bundesrechnungshofs vom Mittwoch hervor, berichtete "Spiegel Online".
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) war wegen der Umstände bei der Vergabe von Aufträgen an externe Unternehmensberatungen von der Opposition und auch aus der SPD bereits scharf kritisiert und zur Aufklärung gedrängt worden.
Laut dem als Verschlusssache eingestuften Papier habe das Ministerium "selbst festgestellt, dass der Einsatz externer Dritter in der Bundeswehr in den Jahren 2015 bis 2017 in zahlreichen Fällen nicht ordnungsgemäß war", so der Bericht. Bisher hatte das Ministerium Unregelmäßigkeiten als Einzelfälle oder Versäumnisse einzelner Beamten bezeichnet.
Damit gerät nun auch von der Leyen wieder in die Schusslinie. Bisher hatte das Verteidigungsministerium von Einzelfällen gesprochen, von Verfehlungen einzelner Beamter oder Abteilungen. Die Ministerin selbst hatte zuletzt noch davon geredet, der Großteil der Beraterverträge sei "in Ordnung" gewesen. Das Eingeständnis ihres Hauses spricht freilich eine ganz andere Sprache. Der stellvertretende Vorsitzende des Rechnungsprüfungsauschusses, Tobias Lindner (Grüne) sagte "Spiegel Online": "Das Eingeständnis gegenüber dem Rechnungshof beweist, [...] dass ein generelles Problem im Ministerium vorliegt."
Notwendigkeit von Beratern oftmals nicht nachgewiesen
Der Prüfbericht stellt laut "Spiegel Online" erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von 56 Berater-Verträgen aus dem Zeitraum von 2015 bis 2017 mit einem Gesamtvolumen von 93 Millionen Euro fest. Demnach sei in rund 80 Prozent die Notwendigkeit von externen Beratern "nicht nachgewiesen", die Wirtschaftlichkeit in fast keinem der Fälle geprüft und 44 der 56 Berater-Projekte "freihändig" vergeben worden.
Das Verteidigungsministerium (BMVg) erklärte, der Kritik des Rechungshofes in vielen Punkten gefolgt zu sein und die Kontrolle verstärkt zu haben. Der Befund zu rund 50 untersuchten Stichproben zeige, "dass die eingeleiteten Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Vergaben insbesondere im nachgeordneten Bereich des BMVg wichtig und richtig sind", teilte Sprecher Jens Flosdorff mit. "Eine neue zentrale Dienstvorschrift regelt seit der vergangenen Woche detailliert, dass auch bei kleinen Vertragsvolumina zwingend Bedarf und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen zu dokumentieren sind."
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