Die Erststimme hat bei der Landtagswahl in Bayern eine andere Bedeutung als bei der Bundestagswahl. In Bayern werden die Erst- und Zweitstimmen verrechnet, um die Anzahl der Sitze im Landtag zu bestimmen. Hier erfahren Sie alles zur Bayern-Wahl.
Bayern-Wahl: Erststimme bei der Landtagswahl
Am 14. Oktober dürfen rund 9,5 Millionen Menschen in Bayern den neuen Landtag wählen. Es gibt vier verschiedene Stimmzettel: Einen Zettel für die Erststimme zur Landtagswahl, einen für die Zweitstimme zur Landtagswahl, einen für die Erststimme zur Bezirkstagswahl und einen Zettel für die Zweitstimme zur Bezirkstagswahl.
Die Erststimme der Landtagswahl hat eine besondere Bedeutung: Sie dient zusammen mit der Zweitstimme zur Berechnung der Sitze im Landtag - anders als bei der Bundestagswahl.
- Mit der Erststimme wählen Sie einen Kandidaten aus Ihrem Wahlkreis in den Landtag. Der Kandidat mit den meisten Stimmen im Wahlkreis zieht in den Landtag ein. Insgesamt werden so 91 Sitze im Landtag besetzt.
- Während bei einer Bundestagswahl das Sitzverhältnis der Parteien durch die Zweitstimme bestimmt wird, ist dies bei der Landtagswahl in Bayern anders: Erst- und Zweitstimme werden zusammengerechnet und ergeben gemeinsam den Anteil an Sitzen einer Partei.
- Bei kleineren Parteien kommt es oft vor, dass sie mehr Erststimmen als Zweitstimmen bekommen. Da beide Stimmen zusammengerechnet werden, um die Sitzverteilung zu bestimmen, erhalten sie oft weniger Sitze, als ihnen nach Direktmandaten zustehen. Sie dürfen aber trotzdem als Abgeordneter in den Landtag einziehen - als Überhangmandat.
- Ausnahme: Erreicht eine Partei die 5-Prozent-Hürde nicht, dürfen auch die Direktkandidaten (Erststimme) nicht in den Landtag einziehen.
Häufige Fragen zur Erststimme
- Darf ich mit der Erst- und Zweitstimme die gleiche Partei wählen? Ja, mit der Erststimme wählen Sie den Direktkandidaten und mit der Zweitstimme gewichten Sie einen Kandidaten innerhalb einer Partei.
- Wie viele Kreuze darf ich machen? Sie dürfen nur ein Kreuz pro Stimmzettel machen, sonst ist Ihre Wahl ungültig.
- Wann gibt es die ersten Prognosen und Hochrechnungen? Um 18 Uhr schließen die Wahllokale - dann gibt es auch die ersten Prognosen. Sie wurden auf Basis von Befragungen ermittelt. Die ersten Hochrechnungen gibt es, sobald die ersten Stimmzettel ausgezählt sind und das Ergebnis an den Wahlleiter durchgegeben wurde.
Hier erklären wir, ob das Handy mit in die Wahlkabine darf oder nicht.
No comments:
Post a Comment