
Das Land Hessen muss einen nach Russland abgeschobenen Asylbewerber zurückholen. Die Abschiebung des russischen Staatsbürgers am 13. November war nach der Feststellung des Verwaltungsgerichts Gießen rechtswidrig, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte.
Der Hessische Rundfunk hatte zuvor über den Fall berichtet. Der 27-Jährige sei der erste Asylbewerber der vergangenen Jahre aus Hessen, der zurückgeholt werden muss, heißt es im Innenministerium.
Wann der Mann wieder nach Deutschland kommt, war zunächst unklar. Das Gericht hat eine Frist bis zum 5. Januar gesetzt. Der Mann habe sich zuletzt in Armenien aufgehalten und müsse sich bei der deutschen Botschaft vorstellen, sagte sein Anwalt Serhat Atalan am Dienstag.
Mann konnte erst zu spät klagen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Asylantrag des Mannes abgelehnt. Dieser Bescheid ist dem Mann nach Feststellung des Gerichts aber nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Der Mann habe daher zu spät gegen seine Ablehnung klagen können. Das BAMF hingegen ging davon aus, dass das Verfahren abgeschlossen war. Dies hatte es dem Regierungspräsidium Gießen so mitgeteilt und dieses die Abschiebung veranlasst.
"Das Bundesamt konnte nicht davon ausgehen, dass der Postzusteller nicht seine Dienstpflichten gewissenhaft ausgeführt hat, sowie dass die Gemeinschaftsunterkunft nicht über einen Briefkasten verfügt", teilte das BAMF auf Anfrage mit.
Mutter ist auf Hilfe angewiesen
Der Asylbewerber hat nach Darstellung seines Anwalts 2015 zusammen mit seiner Mutter Asyl in Deutschland beantragt. Sie seien Jesiden und fühlten sich als Angehörige dieser religiösen Minderheit in Russland verfolgt. Die Mutter (53) sitze nach einem Schlaganfall im Rollstuhl und sei auf Hilfe angewiesen. Für sie habe er ein Abschiebeverbot erwirkt, sagte der Anwalt.
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