
Die Anwaltskammer in Florida ermittelt gegen den Republikaner Matt Gaetz. Der Politiker und gelernte Anwalt soll sich auf dem Kurznachrichtendienst "Twitter" drohend gegenüber Donald Trumps Ex-Anwalt Michael Cohen geäußert haben, bevor Cohen vom US-Kongress angehört wurde.
Nun könnte Gaetz Ärger drohen. Das berichtet das Nachrichtenportal "Daily Beast". "Wissen Ihre Frau und Ihr Schwiegervater über ihre Freundinnen Bescheid? Vielleicht wäre heute Abend ein guter Zeitpunkt, um sich zu unterhalten. Ich frage mich, ob sie Ihnen weiterhin treu bleibt, wenn sie im Gefängnis sind. Sie wird eine viel erfahren…", twitterte Gaetz nur wenige Stunden vor der Anhörung. Daraufhin soll die Anwaltskammer mehrere Nachrichten erhalten haben, erklärte Francine Andía Walker, Kommunikationsdirektorin der Kammer.
Die Anwaltskammer prüft nun, ob Gaetz gegen die Regeln des Berufsverhaltens verstoßen hat. "Wenn gegen Regeln verstoßen wurde", erklärte Walker in einem Statement, dann werde die Anwaltskammer dem "energisch" nachgehen und verweist dabei auf den Obersten Gerichtshof Floridas. Die Anwaltskammer nehme "ihre Verantwortung für die Regulierung des Verhaltens von Rechtsanwälten sehr ernst", heißt es in dem Statement.
Gaetz rudert zurück
"Es scheint, dass die Anwaltskammer Floridas nach ihren Regeln verpflichtet ist, selbst die leichtsinnigsten Beschwerden zu untersuchen", reagierte Jillian Lane Wyant, eine Sprecherin von Gaetz, als sie nach einer Antwort auf die Untersuchung gefragt wurde. Mittlerweile hat Gaetz den Tweet schon wieder gelöscht. Nachdem ihm Gegenwind entgegenschlug, entschuldigte sich Gaetz für seinen Beitrag. "Es war NICHT meine Absicht zu bedrohen", schrieb er später.
Eine Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft ist vorerst keine kriminelle Untersuchung. Bis der Fall zum Obersten Gerichtshof gelangen würde, müsste die Untersuchung noch weitere Instanzen in Florida durchlaufen. Doch die Regeln der Anwaltskammer besagen, dass "das Verhalten eines Anwalts den Anforderungen des Gesetzes entsprechen sollte, sowohl im professionellen Service für Kunden als auch in den geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten des Anwalts. Ein Anwalt sollte die Verfahren des Gesetzes nur für legitime Zwecke und nicht zur Belästigung oder Einschüchterung anderer nutzen."
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