Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den frühzeitig abgeschobenen Vertrauten von Terrorist Anis Amri, Bilel Ben Ammar, gibt es nach FOCUS-Informationen neue Unstimmigkeiten und Pannen.
Demnach gibt es erhebliche Unregelmäßigkeiten bei den rechtsmedizinischen Untersuchungen an Sascha Hüsges, der auf dem Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt als Ersthelfer einen heftigen Schlag erlitten hatte. So fuhr der verletzte Hüsges laut Ermittlungsunterlagen nach der Attacke zunächst nach Hause.
Als sich sein Zustand immer mehr verschlechterte, verständigten Angehörige den Notruf. Im Einsatzprotokoll hielten die eingesetzten Rettungssanitäter laut FOCUS-Informationen fest: „Patient war auf dem Weihnachtsmarkt und hat einen starken Schlag von Passanten abbekommen.“
Verletzt, um Amri die Flucht zu ermöglichen?
Auch der behandelnde Arzt in der Berliner Schlossparkklinik stellte laut Ermittlungsunterlagen fest, dass die Platzwunde am Kopf von einem stumpfen Gegenstand stamme. Am 24. Januar 2017 wurden seitens der Ermittlungsbehörden Rechtsmediziner der Charité in den Fall eingeschaltet. Sie prüften, ob die Verletzung von einem Sturz stammen konnte. In Vermerken vom 24. und vom 27. Januar hielten die Mediziner fest, dass es keine Verletzungen an Armen und Beinen gegeben habe, die auf einen Sturz hindeuten.
Nach FOCUS-Informationen heißt es auch in einem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 16. Februar 2017, von der Bundesanwaltschaft bestehe der Verdacht, dass der Besucher „mit einem stumpfen Gegenstand an der Schläfe verletzt wurde, um Amri die Flucht zu ermöglichen“.
Keine Untersuchung nach DNA-Spuren von Ben Ammar
Dagegen hält ein Ermittler des Bundeskriminalamtes im Mai 2017 in den Akten fest, dass das Ergebnis der rechtsmedizinischen Stellungnahmen „den Schluss zulasse“, dass es „eher unwahrscheinlich“ sei, dass die Verletzung durch „Fremdeinwirkung“ entstanden sei. Trotz der fehlenden Sturzverletzungen schreibt der Hauptkommissar, könne davon ausgegangen werden, „dass der Geschädigte sich die Verletzung in Folge eines Sturzes zugezogen hat“. Damit hat er das medizinische Gutachten faktisch umgeschrieben.
Auf Nachfrage räumte ein Sprecher des Generalbundesanwaltes auch ein, dass eine Untersuchung, ob an Hüsges Kleidung DNA-Spuren von Ben Ammar festzustellen seien, unterblieb. Angeblich hätten Anhaltspunkte für eine Verantwortlichkeit von Bilel Ben Amar gefehlt.
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