Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) sollen sich auf einen Plan verständigt haben, um deutschen IS-Kämpfern die Staatsbürgerschaft zu entziehen.
Das berichten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung (SZ) unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach müssten drei Bedingungen für eine Ausbürgerung vorliegen.
- Erstens muss die Person eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen. Die Allgemeinen Menschenrechte der Vereinten Nationen verbieten es, Menschen einfach so staatenlos zu machen.
- Zweitens muss die betreffende Person volljährig sein, Kinder sollen nicht ausgebürgert werden dürfen.
- Und drittens soll die Regel nicht rückwirkend gelten, sondern nur für die Zukunft. Wer sich bereits für den Islamischen Staat in die Schlacht geworfen hat, soll seinen Pass behalten können.
Für die Regelung soll Paragraf 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erweitert werden, berichten NDR, WDR und SZ. Dieser ermöglicht es bereits, Deutschen mit zweiter Staatsbürgerschaft den Pass abzunehmen, wenn sie in die Armee „oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband“ eines anderen Staates eintreten. Zukünftig solle das Gesetz auch für Doppelstaatler gelten, die „für eine Terrormiliz an Kampfhandlungen im Ausland“ teilnehmen.
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