
Bundesverfassungsgericht: Menschen mit Betreuung dürfen an Europawahl teilnehmen
Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung dürfen auf Antrag bereits an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag auf einen Eilantrag der oppositionellen Bundestagsparteien Grüne, Linke und FDP.
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