
Die Wahlen des Europäischen Parlaments finden in diesem Jahr im Mai statt. Alle Bürger und Bürgerinnen der EU können Abgeordnete direkt wählen. Termine, Fristen und Besonderheiten zur Europawahl 2019, erfahren Sie hier auf FOCUS Online.
- Von 23. bis 26. Mai 2019 findet die Europawahl statt
- In Deutschland wird am 26. Mai 2019 gewählt
- Bis zum 24. Mai 2019 müssen Briefwähler Ihre Unterlagen beantragt haben
Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt. In diesem Jahr ist es für die EU-Bürger wieder soweit: Von 23. Mai bis 26. Mai wird gewählt. Der Wahltermin richtet sich nach den üblichen Wahltagen in den jeweiligen Ländern.
- In Deutschland wird daher am Sonntag, 26. Mai gewählt. Österreich wählt auch am Sonntag.
- In den Niederlanden geben die Menschen schon am Donnerstag ihre Stimme ab.
- Irland wählt am Freitag .
- Die Slowakei geht beispielsweise am Samstag zur Urne.
Zeitplan zur Europawahl:
Auf den Seiten des Bundeswahlleiters sind die Termine und Fristen veröffentlicht.
- Montag, 8. April 2019: Die Listen für die einzelnen Länder und die gemeinsame Liste für alle Länder müssen durch den Bundeswahlleiter öffentlich bekannt gemacht werden.
- Sonntag, 14. April 2019: Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind.
- Sonntag, 5. Mai 2019: Bis zu diesem Tag müssen die Wahlberechtigten über ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis informiert werden.
- Montag, 20. Mai 2019: Die Gemeindebehörde muss bis zum 20. Mai bekannt geben, wann der Beginn und das Ende der Wahlzeit ist, sowie über Wahlbezirke, Wahlräume und Wahlverfahren informieren.
- Freitag, 24. Mai 2019: Bis 18 Uhr können Wahlscheine beantragt werden.
Fristen zur Briefwahl:
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann ohne einen besonderen Grund die Briefwahl beantragen. Auch wenn man sich zum Wahltermin im Ausland befindet, kann man per Brief wählen.
- Spätestens bis zum 5. Mai 2019 erhalten die Bürger die Wahlbenachrichtigung.
- Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Vordruck zur Beantragung der Briefwahl. Sie haben die Möglichkeit den Vordruck ausgefüllt an die Gemeinde zurückzuschicken, um Briefwahl zu beantragen.
- Je nach Gemeinde kann die Beantragung zur Briefwahl auch online erfolgen. Jedoch stellt jede Gemeinde das Online-Formular unterschiedlich zur Verfügung. In München kann man zum Beispiel bis zum 22. Mai 2019 die Briefwahl online beantragen.
- Auch schriftlich, per Fax oder Mail sowie persönlich im Rathaus können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich.
- Der Antrag zur Briefwahl kann bereits vor Eintreffen der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Dazu sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift erforderlich.
- Freitag, 24. Mai 2019: Bis zu diesem Datum um 18 Uhr müssen die Unterlagen zur Briefwahl spätestens beantragt sein.
- In besonderen Fällen und bei Nachweis einer plötzlichen Erkrankung kann bis Sonntag, 26. Mai 2019, 15 Uhr ein Wahlschein beantragt werden.
- Die Wahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 26. Mai 2019, 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.
- Wenn die Unterlagen per Post zurück gesendet werden, sollte dies in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl passieren.
Sonntag, 25. Mai 2019 - Tag der Wahl:
- Stimmabgabe in der Regel in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr
- Bis 15.00 Uhr: Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen (§ 24 Absatz 2 EuWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
- 18.00 Uhr: spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bei der zuständigen Stelle
- Nach 18.00 Uhr: Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisse
- amtliche Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses für Deutschland durch den Bundeswahlleiter (frühestens, wenn die Wahl in dem EU-Mitgliedstaat, dessen Wähler in dem Wahlzeitraum als Letzte wählen, abgeschlossen ist)
Montag, 26. Mai 2019 - nach der Wahl:
- Ermittlung und Feststellung des endgültigen Ergebnisses durch den Bundeswahlausschuss in öffentlicher Sitzung
- Benachrichtigung der Gewählten durch den Bundeswahlleiter
- Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Land durch den Landeswahlleiter
- Öffentliche Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses für das Wahlgebiet, die Verteilung der Sitze auf die einzelnen zu berücksichtigenden Wahlvorschläge sowie der im Wahlgebiet gewählten Bewerber durch den Bundeswahlleiter
Am 2. Juli 2019 erwerben die gewählten Bewerber die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlaments.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der EU wohnen. Für die Europawahl 2019 sind rund 60,8 Milliarden Deutsche wahlberechtigt. In den meisten europäischen Ländern, wie auch in Deutschland ist man ab 18 Jahren zur Stimmabgabe berechtigt. In Österreich darf man bereits mit 16 Jahren wählen, in Griechenland mit 17 Jahren.
Wie funktioniert die Wahl?
Die Europawahl ist in Deutschland mit nur einem Kreuzchen erledigt. Die EU-Bürger wählen Listen, keine Abgeordneten.
Das Europäische Parlament hat momentan insgesamt 751 Abgeordnete aus allen Mitgliedstaaten. Das bevölkerungsreichste Land ist Deutschland, das aktuell 96 Europaabgeordnete stellt. Luxemburg, Malta oder Estland, die weniger Einwohner haben, haben je sechs Europaabgeordnete.
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