Der umstrittene Majestätsbeleidigungs-Paragraf ist abgeschafft. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag einstimmig die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch.
Er stellte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe, es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann vorgegangen war. Das Strafverfahren um dessen "Schmähgedicht" wurde allerdings eingestellt.
"Tun gut daran, dieses Überbleibsel des deutschen Obrigkeitsstaates zu streichen"
Trotzdem darf der Satiriker bestimmte Passagen seines Gedichtes "Schmähkritik" weiterhin nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan damit in Teilen statt.
Bundesjustizminister Heiko Maas hatte gesagt, der Fall Böhmermann zeige, wie überholt die Strafvorschrift sei. "Wir tun gut daran, dieses Überbleibsel des deutschen Obrigkeitsstaates aus unserem Strafgesetzbuch nun endgültig zu streichen." Er betonte: "Zum Glück hat dieser Paragraf viele Jahre keine Rolle gespielt." Die Erkenntnis, dass er überhaupt noch existiere, sei Erdogan zu verdanken. "Aber das ist auch so ziemlich das einzige, was wir Herrn Erdogan verdanken."
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