Im NSU-Prozess hält die Bundesanwaltschaft die Anklage gegen die mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben und Carsten S. für "im vollen Umfang" bestätigt. Wohlleben und S. seien durch die Beweisaufnahme der Beihilfe zum Mord in neun Fällen überführt, sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Montag vor dem Oberlandesgericht in München.
Derweil zieht sich das Plädoyer der Anklage über die Sommerpause des NSU-Prozesses hinaus. Der ehemalige NPD-Funktionär Wohlleben und S. gehören zu den vier mutmaßlichen Helfern des rechtsextremen NSU, die mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe vor Gericht stehen. Wohlleben ist neben Zschäpe der einzige Angeklagte, der seit November 2011 ununterbrochen in Untersuchungshaft sitzt.
"Im Schatten der Angeklagten Zschäpe"
Weingarten sagte, alle vier mutmaßlichen Helfer hätten während des inzwischen über vier Jahre dauernden Prozesses in der öffentlichen Wahrnehmung "ein Stück weit im Schatten der Angeklagten Zschäpe" gestanden. Die Wahrnehmung der Bundesanwaltschaft sei durch diesen "Schattenwurf" aber nicht beeinträchtigt worden.
Zur Rolle Wohllebens sagte Weingarten, dieser habe Zschäpe sowie den verstorbenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bei deren Flucht, Leben im Untergrund und Verwirklichung ihrer terroristischen Ziele geholfen. Zusammen mit S. sei er für die Beschaffung und Lieferung der Waffe vom Typ Ceska verantwortlich, mit der neun Kleinunternehmer aus Fremdenhass getötet wurden.
Wohlleben wurde unterstützt
Weingarten sagte, sowohl Wohlleben als auch S. hätten die naheliegende Möglichkeit erkannt, dass der aus Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe bestehende NSU mit der Pistole Menschen töten würde. Trotzdem hätten sie den Waffenbeschaffungswunsch erfüllt. Wohlleben und S. hätten sich den fremdenfeindlichen Vorstellungen des Trios verpflichtet gefühlt.
S. hatte kurz nach Beginn des NSU-Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt und eingeräumt, die Tatwaffe vom Typ Ceska an das Trio übergeben zu haben. Der inzwischen aus der rechten Szene ausgestiegene S. gab an, das Geld und den Auftrag dafür von Wohlleben erhalten zu haben - dieser bestreitet dies.
Zwei weitere Plädoyers folgen
Weingarten kündigte an, dass das Plädoyer der Bundesanwaltschaft über die Sommerpause hinaus dauern wird. Er werde die beiden verbleibenden Verhandlungstage vor der Sommerpause - neben dem Montag auch den Dienstag - vollständig für das Plädoyer gegen Wohlleben und S. benötigen. Erst nach der Sommerpause könne dann das Plädoyer gegen die zwei weiteren angeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer Holger G. und André E. folgen, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft.
Erst am Ende des Plädoyers steht die Strafmaßforderung. Gleich zu Beginn hatte die Bundesanwaltschaft erklärt, sie halte Zschäpe für eine Mittäterin an den insgesamt zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und fünfzehn Raubüberfällen, für die der NSU verantwortlich sein soll. Ihr droht eine lebenslange Haftstrafe, den anderen Angeklagten drohen ebenfalls lange Strafen.
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