Im Deutschen Bundestag gibt es 598 Sitze – mindestens. Nach der Bundestagswahl 2013 zogen jedoch insgesamt 630 Abgeordnete ins Parlament. Grund dafür waren Überhangmandate. Doch was ist das eigentlich und wie entstehen diese?
Das Wahlsystem bei der Bundestagswahl in Deutschland wird als "personalisiertes Verhältniswahlrecht" bezeichnet. Denn einerseits werden Abgeordnete per Direktmandat direkt in den Bundestag gewählt, andererseits wird die Kräfteverteilung der Parteien im Parlament über die Zweitstimme per Verhältniswahlrecht bestimmt.
299 Sitze im Parlament werden über Direktmandate vergeben, die anderen 299 über die Landeslisten der Parteien. Wie viele Sitze im Bundestag auf ein Bundesland kommen, wird nach der Bevölkerungszahl des Landes errechnet.
Ausgleichsmandate sollen Verhältnis wiederherstellen
Hier kann es passieren, dass in einem Bundesland eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach den Zweitstimmenergebnis zustünden: Entweder durch einen hohen Anteil an gewonnenen Erststimmen in den Wahlkreisen oder ein niedriges Ergebnis bei den Zweitstimmen.
Um das Ergebnis beider Wahlen zu berücksichtigen, ziehen alle direkt gewählten Abgeordneten ins Parlament ein, gleichzeitig werden Ausgleichsmandate an die anderen Parteien vergeben, um das Verhältnis widerherzustellen, das über die Zweitstimmen ermittelt wurde. Das Parlament wird also solange vergrößert, bis das Größenverhältnis der Parteien wieder ausgeglichen ist.
Nach der Wahl 2013 ergaben sich so insgesamt 32 zusätzliche Sitze im Parlament, wodurch 630 Abgeordnete in den Bundestag einzogen.
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