Die Bundesanwaltschaft hat zwei Männer festnehmen lassen, die in Rüstungsunternehmen im Süden Deutschlands arbeiten. Ihnen wird das Offenbaren von Staatsgeheimnissen (§ 95 Abs. 1 StGB) vorgeworfen.
Das teilt der Generalbundesanwalt in einer Pressemitteilung von Montagnachmittag mit. Die Festnahme erfolgte bereits am 25. Januar. Bei den Verdächtigen handelt es sich um Martin M., 59, Deutscher, und Thomas M., 54, ebenfalls Deutscher.
Was wird den beiden Männern vorgeworfen?
Den Tathergang beschreibt die Bundesanwaltschaft wie folgt:
Thomas M. war im Besitz eines Dokuments mit dem Geheimhaltungsgrad "Geheim". Bei dem Dokument handelt es sich um einen Entwurf von Teilen des Haushaltsplans für das Bundesministerium der Verteidigung. Der Inhalt des Dokuments ist wegen seiner sicherheitspolitischen Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland ein Staatsgeheimnis im Sinne des Gesetzes.
Eine Ablichtung des Dokuments gab Thomas M. zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Jahr 2016 an Martin M. weiter. Im Herbst 2016 übergab Martin M. eine Ablichtung des Dokuments einem seiner Mitarbeiter. Zudem übergab er eine weitere Ablichtung des Dokuments zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt seinem Vorgesetzten.
Wie Thomas M. in den Besitz der Unterlagen gelangt ist, ist ungeklärt.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis des Arbeitgebers von Martin M. an ein Landesamt für Verfassungsschutz. Bei einer Routinekontrolle hatte der Sicherheitsdienst des Unternehmens den Arbeitsplatz des Mitarbeiters von Martin M. überprüft und dort in einem unverschlossenen Rollcontainer eine der weitergereichten Ablichtungen aufgefunden.
Martin M. und Thomas M. wurden am 26. Januar 2018 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.
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