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Thursday, February 1, 2018

Abstimmung im Bundestag - Aussetzung des Familiennachzugs wird bis Ende Juli verlängert

Abstimmung im Bundestag: Aussetzung des Familiennachzugs wird bis Ende Juli verlängert
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Der Bundestag hat die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige bis zum 31. Juli beschlossen. CDU, CSU und SPD brachten zusammen einen von der Union eingereichten Gesetzesentwurf durch.

In der Abstimmung votierten 376 von 676 Abgeordneten für den Gesetzesentwurf, 296 dagegen. Vier Abgeordnete hatten sich enthalten. Union und SPD kommen im derzeitigen Bundestag auf 399 Sitze – nicht jedes Mitglied von Union und SPD votierte also für die Verlängerung.

Für die Zeit danach haben Union und SPD in groben Zügen eine Neuregelung vereinbart, die allerdings noch im Detail ausgehandelt und in ein weiteres Gesetz gegossen werden soll. Angepeilt ist Folgendes: Ab 1. August sollen auch subsidiär Schutzberechtigte wieder Angehörige nach Deutschland nachholen dürfen. Allerdings nur in begrenztem Umfang von bis zu 1000 Menschen pro Monat, also maximal 12.000 pro Jahr. Wie genau sie ausgewählt werden sollen, ist unklar.

Ein genereller Anspruch auf Familiennachzug ist für diese Gruppe also auch mit der Neuregelung nicht vorgesehen. Es handelt sich lediglich um eine „Kann“-Regelung. Das heißt, der Staat kann Betroffenen aus dieser Gruppe eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, muss es aber nicht. Zur Verfügung steht dafür eben das Kontingent von 1000 im Monat.

Von der Härtefallklausel profitieren nur wenige

Hinzu kommt eine bereits bestehende Härtefallregelung, also eine Klausel für besondere Ausnahmefälle: Wenn zum Beispiel ein Kind alleine nach Deutschland geflohen und schwer krank ist, hat es mitunter doch Chancen, die Eltern nachholen zu dürfen. Eine solche Klausel gibt es schon, in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz. Hierzu gibt es allerdings hohe Hürden. Im vergangenen Jahr profitierten von der Härtefallklausel weniger als 100 Angehörige subsidiär Geschützter.

Auch eine weitere Klausel soll auch künftig greifen: Paragraf 23 Aufenthaltsgesetz. Dort ist geregelt, dass die Bundesländer aus humanitären Gründen zusätzlich Flüchtlinge aufnehmen können. Auf dieser Basis gab es in der Vergangenheit Extra-Kontingente zur Aufnahme von Syrern. Doch auch die waren nach Ansicht von Asylexperten nur bedingt erfolgreich. Denn Angehörige oder andere Bürgen mussten sich verpflichten, den kompletten Lebensunterhalt für jene zu zahlen, die auf diesem Weg ins Land kamen.

Im Video: CSU-Mann reicht´s – nach Einigung über Familiennachzug rudert SPD bereits wieder zurück

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