Der ehemalige Bundesverkehrsminister Günther Krause hat ein von ihm seit einem Jahr bewohntes Haus an der Mecklenburgischen Seenplatte nun kurz vor der Zwangsräumung geräumt.
Krauses Anwalt Peter-Michael Diestel übergab am Montag vor dem Grundstück in Knüppeldamm die Schlüssel an den Hamburger Anwalt Arne Trimpop. "Es ist auch alles in Ordnung", bestätigte Trimpop nach einem ersten Rundgang.
Ermittlungen wegen Betrugsverdacht
Der Hamburger Jurist vertritt die Unternehmerfamilie, die das komfortabel ausgebaute Siedlungshaus vor einem Jahr an Krauses Frau verkauft, aber dafür kein Geld bekommen hatte. Mit dem Auszug kam der frühere CDU-Politiker einer bereits gerichtlich eingeleiteten Zwangsräumung zuvor. "Er ist ins Brandenburgische gezogen", sagte Diestel über Krause. Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelt gegen Krauses auch wegen des Verdachts des Betruges.
Für das mit Sauna und Pool ausgestattete Haus sollten 459.000 Euro bezahlt werden, die Zahlung war aber nie erfolgt. Die Unternehmerfamilie klagte. Es kam im Februar zu einem Zivilprozess am Landgericht Neubrandenburg. Dort einigten sich Anwälte in Krauses Namen auf eine weitere Zahlungsfrist bis Ende März und - falls nicht gezahlt wird - einen Auszug bis 10. April. Beide Termine ließen Krauses ergebnislos verstreichen.
1993 Rückzug aus Politik
Danach schaltete Anwalt Trimpop einen Gerichtsvollzieher ein. Dieser wäre in der zweiten Maihälfte zum Zuge gekommen, sagte Trimpop. Mehrere Dorfbewohner zeigten sich erleichtert, dass die Aufregung um den früheren Politiker sich künftig nicht mehr in ihrem Umfeld abspielt. "Die Familie ist schon am Sonntagabend weggefahren", erklärte eine Anwohnerin. Im Dorf habe niemand Kontakt zu Krauses gehabt. "Auch bei der CDU hat er sich nicht vorgestellt", sagte Bürgermeister Erich Nacke (CDU).
Krause hatte als DDR-Verhandlungsführer 1990 den Einheitsvertrag mit ausgehandelt und gemeinsam mit Wolfgang Schäuble (CDU) als damaligem Bundesinnenminister unterschrieben. Nach seinem Rücktritt wegen mehrerer Affären als Bundesverkehrsminister 1993 hatte er sich weitgehend aus der Politik zurückgezogen und war als Unternehmer tätig. In dem Zusammenhang musste sich der 64-Jährige mehrfach vor Gerichten verantworten.
Zuletzt hatte das Amtsgericht Potsdam Krause Ende März wegen Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts zu 5400 Euro Geldstrafe verurteilt. Diestel hatte im Auftrag seines Mandanten den Strafbefehl des Gerichtes sofort angenommen. Der Streit um das Wohnhaus ist aber noch nicht ganz abgeschlossen: Trimpop will von Krauses noch eine Entschädigung für zwölf Monatsmieten, die seinen Mandanten entgangen seien. "Das wäre etwa 18 000 Euro", sagte er. Diestel kündigte an, eine Nutzungsentschädigung werde akzeptiert.
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