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Monday, April 30, 2018

In Berlin - Immer mehr Verfahren eingestellt: "Staatsanwälte wissen sich nicht mehr zu helfen"

In Berlin: Immer mehr Verfahren eingestellt: "Staatsanwälte wissen sich nicht mehr zu helfen"
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Mehr als 1500 Stellen im Strafvollzug sind deutschlandweit unbesetzt. Wie sich dieser Personalmangel auswirken kann, zeigt sich in Haftanstalten wie der JVA Diez in Rheinland-Pfalz, wie FOCUS Online kürzlich berichtete. Grassierender Drogenhandel und Beschwerden über mangelnde Resozialisierungsangebote sind die Folge.

Doch nicht nur der Strafvollzug hierzulande leidet unter Personalmangel – sondern auch die Justiz. Die Akten stapeln sich, doch Staatsanwälte fehlen, beklagt der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel, der zugleich Vorsitzender der Vereinigung Berliner Staatsanwälte ist, im Interview mit FOCUS Online. Die Folgen für den Rechtsstaat sind demnach fatal.

FOCUS Online: In Berlin ist der Anteil der angeklagten Fälle seit 2006 um nahezu ein Drittel gesunken - zugleich wurden von Jahr zu Jahr immer mehr Ermittlungsverfahren eingestellt, wie der rbb kürzlich berichtete. Demnach wurde im vergangenen Jahr in nur 21 Prozent der Ermittlungsverfahren Anklage erhoben. Zehn Jahre zuvor waren es noch fast 30 Prozent. Woran liegt das?

Ralph Knispel: Das liegt ganz bestimmt nicht nur daran, dass die Zahl der Fälle steigt, in denen kein hinreichender Tatverdacht nachweisbar ist und die Verfahren eingestellt werden, wie es uns der Senat gerne weismachen will. Was massiv ansteigt, ist die Zahl der sogenannten Opportunitätsentscheidungen: Also Verfahren, die wegen geringer Schuld – nicht wegen Unschuld – eingestellt werden, gegen Auflage oder ohne. Viele Kollegen machen davon zunehmend Gebrauch.

"Viele Kollegen wissen sich nicht mehr anders zu helfen"

FOCUS Online: Warum?

Knispel: Um der Verfahrensflut Herr zu werden. Viele Kollegen wissen sich in Zeiten des Personalmangels nicht mehr anders zu helfen, zeigt unsere Erfahrung. Wenn das Zimmer jeden Tag aufs Neue mit Akten überflutet wird, dann ist die geringe Schuld ein vergleichsweise gut begründbarer Grund für die Einstellung eines Verfahrens. Dann ist schon mal ein Fall mehr vom Schreibtisch.

FOCUS Online: Von welchen Delikten sprechen wir hier?

Knispel: Verfahren, die Sie wegen geringer Schuld einstellen können, betreffen vor allem kleinere Delikte. Das geht aber bis hin zur Körperverletzung. Juristen sind hier ein Stück weit Sprachjongleure: Was denn nun eine geringe Schuld ist und was nicht, werden verschiedene Kollegen unterschiedlich bewerten.

Im Video: JVA Tegel startet Sofortprogramm für mehr Sicherheit

Kriminelle kommen wegen Personalmangels ungestraft davon: "Das ist leider ein Fakt"

FOCUS Online: In Berlin kommen also vermehrt Kriminelle ungestraft davon, nur weil Personalmangel in der Justiz herrscht?

Knispel: Das ist leider ein Fakt. Die Strafjustiz ist nicht mehr in vollem Umfang funktionstauglich.

FOCUS Online: Das klingt dramatisch für einen Rechtsstaat.

Knispel: Das ist es auch. Um eins klarzustellen: All das führt nicht dazu, dass der Rechtsstaat abgeschafft wird, nein. Natürlich findet bei Tötungsdelikten und anderen schweren Fällen Strafverfolgung statt. Aber nicht in dem Maß, in dem es sein müsste und in dem die Bevölkerung übrigens auch einen Anspruch darauf hat. Auf DNA-Gutachten müssen wir selbst bei Tötungsdelikten teils Monate warten. Bei kleineren Delikten wie Einbrüchen dauert es teils Jahre. Wenn der Verdächtige dann zu einer reisenden Tätergruppe gehört, können Sie sich vorstellen, dass er nicht mehr in Berlin auf seine Festnahme wartet. Dazu kommt dann noch, dass es – wenn das Verfahren nicht eingestellt wird – mittlerweile immer länger dauert, bis es zu einem Prozess kommt.

Je länger sich ein Verfahren zieht, desto milder das Urteil für den Angeklagten

FOCUS Online: Welche Auswirkungen hat das?

Knispel: Je länger sich ein Verfahren in die Länge zieht, ohne dass der Angeklagte daran Schuld trägt, desto mehr wirkt sich das bei der Strafmaßfindung zu seinen Gunsten aus. Das heißt: Das Urteil fällt tendenziell milder aus, wenn der Staat das Verfahren lange nicht auf die Reihe bekommt und die Tat zum Prozesszeitpunkt schon länger zurückliegt. Man muss auch sehen, dass mögliche Belastungszeugen in einem Prozess Jahre später nicht mehr über dieselbe Erinnerung verfügen wie kurz nach der Tat. Wenn es dann um einen möglichen Berufungsprozess geht, gilt dasselbe.

FOCUS Online: Inwiefern?

Knispel: In Berlin sind auch die dafür zuständigen kleinen Strafkammern hoffnungslos unterbesetzt und es dauert oft ein bis zwei Jahre, bis überhaupt über die Berufung verhandelt werden kann. Weil die Angeklagten auch für diese Verzögerung nichts können, verbessern sich somit ihre Chancen auf eine geringere Strafe im Berufungsprozess.

Mehrere Verdächtige in Berlin entlassen: "Erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat"

FOCUS Online: Wenn Verdächtige in Untersuchungshaft sitzen, darf es aber doch nicht Jahre dauern, bis es überhaupt zu einem Prozess kommt?

Knispel: Nein, bei U-Haft gilt das Beschleunigungsgebot. Nach spätestens sechs Monaten müssen die Akten in Berlin dem Kammergericht – anderswo dem OLG – vorgelegt werden, davor muss aber beschleunigt ermittelt werden. In Berlin gab es jedoch schon mehrere Haftentlassungen, weil das Kammergericht eine rechtsstaatswidrige Verzögerung der Verfahren festgestellt hat. Salopp gesagt: Dringend Tatverdächtige laufen frei herum, weil es die Justiz nicht auf die Reihe bekommt. Das erschüttert das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat. Es ist den Menschen nicht vermittelbar, dass jemand auf freien Fuß gesetzt wird, der dringend tatverdächtig ist.

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FOCUS Online: Sie beschreiben viele erschreckende Entwicklungen. Welche Möglichkeiten sehen Sie denn, um diese Justizprobleme zu lösen?

Knispel: Wir sehen, dass der Justizsenator sich bemüht, die Personalsituation zu verbessern. Immerhin 20 zusätzliche Stellen für Staatsanwälte auf Probe waren zuletzt ausgeschrieben. Aber das reicht lange nicht.

FOCUS Online: Was heißt das genau?

Knispel: Eine Zahl zu nennen ist schwierig, aber 50 Staatsanwälte zusätzlich in Berlin wären schon hilfreich. Alleine 38 Staatsanwälte in Berlin sind abgeordnete Kollegen: Sie zählen zwar formell zu uns, arbeiten jedoch etwa für den Generalbundesanwalt, die Generalstaatsanwaltschaft und vor allem die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung. Das sind natürlich die erfahreneren und besseren Kollegen, die dorthin abgezogen werden. Berufsanfänger können die Leistung dieser Kollegen ja gar nicht 1:1 ersetzen.

Doch selbst Berufsanfänger zu finden, wird wegen der verfassungswidrig unangemessenen Besoldung immer schwieriger: Staatsanwälte verdienen in Berlin bundesweit am wenigsten. Im Vergleich zu Bayern etwa beträgt der Unterschied mehrere Tausend Euro netto im Jahr. Hier muss nachgebessert werden. Junge Kollegen, die in Berlin vielleicht gerne mal ins Berghain gehen würden, entscheiden sich so im Zweifel lieber doch für Brandenburg, wenn sie selbst dort mehr verdienen.

Im Video: „Du fühlst dich als Mittäter“: Flugbegleiter beschreibt, wie er Abschiebeflüge erlebt

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