
Im juristischen Streit um das sogenannte Freisinger Kirchenasyl hat das Oberlandesgericht München (OLG) am Donnerstag das Urteil gefällt. Der Richter stellte dabei fest, dass Kirchenasyl keinerlei rechtliche Bedeutung habe.
Im Verfahren ging es um die Entscheidung des Amtsgerichts Freising, das den angeklagten Nigerianer vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts freigesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt.
Der Richter am Oberlandesgericht wies die Revision ab. Im konkreten Fall habe ein Anspruch auf Duldung bestanden.
Der Flüchtling war aus Italien nach Deutschland gekommen und sollte laut Anordnung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dorthin abgeschoben werden. Er bekam dann von Mitte Juli bis Mitte Oktober 2016 Kirchenasyl in der Pfarrei St. Jakob in Freising. Der Pfarrer meldete dies sofort der Ausländerbehörde und dem Bamf. Daraufhin verzichteten die Behörden auf den Vollzug der Abschiebung.
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