Im Verfahren um die umstrittene Abschiebung des Islamisten Sami A. tickt die Uhr: In der kommenden Nacht um 0 Uhr läuft für die Ausländerbehörde in Bochum ein Ultimatum für seine Rückholung ab. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat unter Androhung eines Zwangsgelds von 10.000 Euro verlangt, Sami A. bis dahin aus Tunesien zurückzuholen.
Praktisch wird sich aber vermutlich noch nichts Wesentliches tun. Das Verwaltungsgericht wartet zunächst ab, ob die Anwältin von Sami A. am Mittwoch beantragen wird, die Summe einzufordern. Allerdings würde dagegen voraussichtlich das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium eine weitere Beschwerde auffahren.
Zwei Beschwerden der Bochumer Ausländerbehörde gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen liegen dem Oberverwaltungsgericht bereits vor - gegen das Abschiebeverbot und gegen die Vollstreckungsentscheidung, Sami A. zurückzuholen. Derzeit ist er in Tunesien auf freiem Fuß, darf das Land aber nicht verlassen bis Terrorermittlungen gegen ihn abgeschlossen sind.
Leibgarde von Osama bin Laden
Seit 2005 haben mehrere deutsche Gerichte es als erwiesen angesehen, dass Sami A. 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte.
Er selbst bestreitet die Vorwürfe. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, konnte ihm aber keine Straftaten nachweisen und musste das Verfahren einstellen. Sami A. war 1997 nach Deutschland eingereist, um Technische Informatik und später Elektrotechnik zu studieren.
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