Der Bundesrechnungshof hat dem Bundesinnenministerium schwere Versäumnisse bei der Kontrolle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vorgeworfen. Demnach habe das Ministerium jahrelang als Fachaufsicht „versagt“.
Das berichtet die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf einen vertraulichen Prüfbericht des Rechnungshofs, der diese Woche an das Bundesinnenministerium (BMI) ging. In dem 60-seitigen Papier heißt es weiter: Mangelnde Kontrolle habe dazu geführt, „dass die ordnungsgemäße Rechtsanwendung im Asylverfahren in der Außenstelle über Jahre nicht gewährleistet war“.
Der Rechnungshof wirft dem BMI unter anderem vor, auf Warnhinweise der zuständigen Fachabteilung für die Kontrolle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht gehört zu haben. Demnach habe die Abteilung seit 2017 über Personalmangel geklagt, wodurch sie das Bamf nicht ordnungsgemäß kontrollieren könne. Auch das Bundesverwaltungsamt empfahl im Mai 2017, die Abteilung dringend personell aufzustocken. Doch es passierte nichts. „Für die Personalhaushalte 2017, 2018 und 2019 meldete das BMI gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen keinen Mehrbedarf für die Fachaufsicht“, heißt es dazu im Rechnungshof-Bericht.
Damit sehen die Prüfer nicht nur Versäumnisse beim früheren Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Auch dessen Nachfolger Horst Seehofer (CSU) gerät in Erklärungsnot. So habe die Leitung der Fachabteilung den Rechnungsprüfern noch im Mai 2018 erklärt, „dass sie die Personalausstattung weiterhin nicht für ausreichend halte, um eine ordnungsgemäße und einheitliche Rechtsanwendung im Bamf zu gewährleisten“.
Seehofer lädt Bamf-Mitarbeiter wegen mutmaßlichem Chemnitzer Messerstecher vor
In einem Fall jedenfalls möchte Bundesinnenminister Horst Seehofer nun die Kontrolle persönlich in die Hand nehmen: Nach Informationen der „Bild am Sonntag“ sagte er seine für Montag geplanten Wahlkampfauftritte in Bayern ab und bat Mitarbeiter des Bamf zum Rapport ins Berliner Ministerium. Seehofer will demnach Aufklärung von der Behörde haben, warum der mutmaßliche Chemnitzer Messerstecher Yousif A. nicht aus Deutschland abgeschoben wurde. Der gebürtige Iraker hatte 2015 beim Bamf einen Asylantrag gestellt. Weil bereits ein Verfahren in Bulgarien lief, wurde dieser nach den so genannten Dublin-Regeln abgelehnt und seine Abschiebung nach Bulgarien angeordnet.
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