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Monday, December 31, 2018

Thomas Seitz - AfD-Politiker will an Todesstrafen-Verbot rütteln, um Asylbewerber abzuschrecken

Thomas Seitz: AfD-Politiker will an Todesstrafen-Verbot rütteln, um Asylbewerber abzuschrecken

Weil ein bereits abgeschobener Asylbewerber wieder nach Deutschland gekommen ist und einen neuerlichen Asylantrag stellt, forderte der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz, die Änderung des Artikels 102 im Grundgesetz dürfe „kein Tabu sein“. Der Paragraf legt die Abschaffung der Todesstrafe fest. Nun will der AfD-Politiker klarstellen: Es sei alles nicht so gemeint gewesen.

„Für solche Fälle braucht es einer wirksamen Abschreckung“, kommentierte Seitz am Samstag einen entsprechenden Artikel der „Welt“ zu dem Fall des Asylbewerbers. „Dafür darf eine Änderung von Art. 102 GG kein Tabu sein.“ Der Artikel 102 besagt kurz und knapp: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“

Will der AfD-Bundestagsabgeordnete also die Todesstrafe wiedereinführen, um Asylbewerber abzuschrecken? So verstanden es zumindest Hunderte User auf Facebook und Twitter. „Sie ekeln mich an!“ war noch eine der netteren Antworten. 

Selbst die Parteispitze reagiert

Auf die Entgleisung von Seitz reagierte selbst die AfD-Parteispitze. „Art. 102 GG kann für uns grundsätzlich nicht zur Disposition gestellt werden“, hieß es in einer Stellungnahme der Parteisprecher Jörg Meuthen und Alexander Gauland. „Die jüngste Äußerung von Thomas Seitz (...) ist eine private Meinungsäußerung, die zur der Position von Partei und Fraktion vollkommen inkompatibel ist.“

Mit einer längeren Erklärung auf Facebook ruderte Seitz mittlerweile wieder zurück. Tenor: Es war alles ganz anders gemeint. „Natürlich war mein Kommentar eine bewusste und gezielte Provokation, und wenn man sieht, wie viele aufgeregte Gutmenschen sich seit gestern daran abarbeiten, auch eine erfolgreiche“, schrieb Seitz.

Ohnehin sei der Artikel 102 im Grundgesetz „im Grunde genommen überflüssig“, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete weiter. Denn die Todesstrafe sei nach herrschender Lehrmeinung unter Verweis auf den Grundsatz der Menschenwürde in Artikel 1 des Grundgesetzes ohnehin unzulässig. Und auch Seitz betonte noch einmal, dass die AfD nicht die Wiedereinführung der Todesstrafe fordere.

Kontroverse um Ellwanger Asylbewerber

In dem Artikel aus der „Welt“, über den der AfD-Politiker sich echauffierte, ging es um den Fall eines Mannes aus Kamerun, der im Juni 2018 nach Italien abgeschoben wurde. Der Mann hatte eine Demonstration gegen einen Polizeieinsatz in der Flüchtlingsunterkunft Ellwangen in Baden-Württemberg organisiert.

Bei dem Einsatz hatten Flüchtlinge teils mit Gewalt verhindern wollen, dass ein Bewohner des Heims abgeschoben wird. Die Polizei ging daraufhin massiv gegen die Heimbewohner vor. Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen.

Für die Rückkehr des Mannes nach Deutschland hatte sich anschließend ein breites Unterstützerbündnis eingesetzt. Der Kameruner sei aus „politischen Gründen“ abgeschoben worden, gewaltsamer Widerstand sei ihm „angedichtet“ worden, hieß es in einer Petition des Bündnisses. Stattdessen sei der Mann „schwer traumatisiert“, weil er in seiner Heimat religiös verfolgt und in Libyen misshandelt worden sei.

Mittlerweile sei der Kameruner wieder in Deutschland und habe einen Asylantrag gestellt. Nach geltendem Recht ist das möglich. Derzeit sei er in einer Aufnahmeeinrichtung in Karlsruhe untergebracht, berichtet der SWR

Beamtenstatus entzogen

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Seitz wird dem völkisch-nationalistischen rechten Flügel seiner Partei zugerechnet. Für Schlagzeilen sorgte er zuletzt im September, als ihm das baden-württembergische Justizministerium den Beamtenstatus entzog.

Der ehemalige Staatsanwalt Seitz hatte Begriffe wie „Quotenneger“ und „Gesinnungsjustiz“ im Internet gepostet und damit gegen die Pflicht zur Mäßigung verstoßen. Außerdem hatte er nach Ansicht des Justizministeriums die Pflicht zur Verfassungstreue verletzt, weil er den deutschen Staat als „Unterdrückungsinstrument“ bezeichnet hatte.

Im Video: Roth entsetzt über AfD-Verhalten im Bundestag - Schäuble sieht das ganz anders

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