
Direkt nach der Prügelattacke von Amberg war zunächst wenig über die vier jungen Flüchtlinge bekannt, die die Stadt in Angst versetzt hatten. Das ändert sich nun. FOCUS Online trägt zusammen, was über die Prügler bekannt ist. Derzeit sitzen die vier als Beschuldigte in Untersuchungshaft. So nennt man es, wenn das Ermittlungsverfahren läuft, aber noch keine Anklage erhoben wurde.
Zunächst hatten Polizei und Staatsanwaltschaft angegeben, die Prügler von Amberg seien Asylsuchende. Das hätte bedeutet, dass ihre Asylanträge noch gar nicht bearbeitet wurden und wäre sehr ungewöhnlich gewesen. Schließlich hielten sich die jungen Männer bereits länger in Deutschland auf. Laut bayerischer Staatsregierung stimmt diese Annahme aber nicht – gegen einen Beschuldigten läuft sogar schon das Abschiebungsverfahren.
Das weiß die Staatsregierung aus den Akten der zuständigen Ausländerbehörden, wie ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums auf FOCUS-Online-Nachfrage sagte. Auf diese Akten wartet man bei der Staatsanwaltschaft Amberg noch, wie ein Oberstaatsanwaltschaft FOCUS Online sagte. Auch bei den Staatsangehörigkeiten gibt es eine neue Erkenntnis: Anders als zunächst von der Polizei angegeben, ist kein Syrer unter den Männern. Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums sagte zu FOCUS Online, möglicherweise habe einer der Beschuldigten zunächst eine Alias-Identität angegeben. Das werde noch zu klären sein.
Das sind die aktuellsten Informationen zu den Beschuldigten:
Beschuldigter 1: Iraner sollte seit fast einem Jahr ausreisen
Er ist 18 Jahre alt und stammt aus dem Iran. Laut Staatsregierung wurde sein Asylantrag abgelehnt und er müsste seit Februar 2018 Deutschland verlassen. „Sein Abschiebungsverfahren wird bereits betrieben“, heißt es in einer Mitteilung des Landesinnenministeriums. Allerdings scheiterten Abschiebungen in den Iran oft an fehlenden Pass- oder Passersatzpapieren. Ob das auch bei diesem Iraner das Problem ist, blieb zunächst offen.
Beschuldigter 2: Minderjähriger mit Abschiebungsverbot
Der Afghane ist noch minderjährig, laut Staatsregierung gibt es ein Abschiebungsverbot. Die Staatsregierung will ihn abschieben, sobald er volljährig ist und hat das Flüchtlingsamt Bamf gebeten, das Abschiebungsverbot zu widerrufen. Der Ministeriumssprecher sagte, man sei „mit den Kollegen in Kontakt“, habe aber noch keine Rückmeldung, ob das Abschiebungsverbot zurückgenommen wird. Eine entsprechende FOCUS-Online-Anfrage ließ das Bamf zunächst unbeantwortet.
Beschuldigter 3: Minister will ihm Ausbildungsplatz wieder wegnehmen
Der Afghane ist volljährig und 18 bis 19 Jahren alt. Zum genauen Alter machten Staatsanwaltschaft und Staatsregierung aus Gründen des Persönlichkeits- und Jugendschutzes keine Angaben. Laut Staatsregierung wurde der Asylantrag des Afghanen bereits im Mai 2017 abgelehnt. Der Rechtsstreit dazu läuft noch. Der Mann wolle am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Berufung einlegen – darüber habe das Gericht noch nicht entschieden. Der Afghane mache eine Ausbildung als Koch. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann will ihm jedoch die Erlaubnis dazu entziehen. Damit will er verhindern, dass der Mann von einer Sonderregel profitiert, der ihm den Aufenthalt in Deutschland während der Zeit der Ausbildung und danach erlauben würde. Die sogenannte „3+2-Reglung“ ist eigentlich für gut integrierte Ausländer gedacht, die eine Ausbildung machen wollen, aber kein Anrecht auf Asyl haben.
Beschuldigter 4: Das Asylverfahren läuft
Der Afghane ist volljährig und hat einen Asylantrag gestellt, der noch bearbeitet wird. Solange dieses Verfahren läuft, darf er nicht abgeschoben werden. Die Staatsregierung hat laut Mitteilung das Bamf gebeten, möglichst schnell zu entscheiden, ob der Afghane Asyl bekommt oder nicht.
Die Staatsanwaltschaft will derzeit nicht sagen, ob die Beschuldigten Vorstrafen haben oder schon einschlägig polizeibekannt sind. Zur Begründung gab ein Oberstaatsanwaltschaft gegenüber FOCUS Online das junge Alter der Beschuldigten an: Sie seien aus Sicht des Strafrechts Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende. Für sie gälten deswegen besonders strenge Datenschutzgebote, an die sich die Staatsanwaltschaft halten muss.
Zu den Wohnorten heißt es von der Staatsanwaltschaft, ein Beschuldigter sei in Regensburg gemeldet gewesen und einer in Auerbach. Die beiden anderen hätten keinen festen Wohnsitz gehabt.
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