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Wednesday, April 10, 2019

Justiz-ABC - Landgericht

Justiz-ABC: Landgericht

    In Deutschland gibt es über 100 Landgerichte, die jeweils einen oder mehrere Amtsgerichtsbezirke umfassen. Sie sind also in der Regel für ein größeres Gebiet und mehr Menschen verantwortlich als die Amtsgerichte.

    Das Landgericht ist zuständig für:

    • Zivilsachen: Ob ein Streit um Geld oder eine Sache vor dem Amts- oder Landgericht landet, hängt von der Summe ab, um die es geht, dem sogenannten Streitwert. Liegt er bei höchstens 5000 Euro, ist erst einmal das Amtsgericht zuständig. Geht eine Partei nach dem Urteil dort in Berufung, ist das Landgericht zuständig. Bei einem Streitwert über 5000 Euro landet der Fall schon in erster Instanz vor dem Landgericht.
    • Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord. Außerdem befasst sich das Landgericht mit Fällen, in denen über Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik entschieden wird.

    Welche Gerichte es in Deutschland noch gibt:

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