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Wednesday, April 10, 2019

Justiz-ABC - Oberlandesgericht

Justiz-ABC: Oberlandesgericht

    Oberlandesgerichte sind die höchsten Gerichte für Zivil- und Strafsachen der Bundesländer.

    Berlin nennt dieses Gericht als einziges Bundesland anders: Es heißt dort Kammergericht.

    In erster Instanz sind Oberlandesgerichte nur für sogenannte Staatsschutzsachen zuständig - etwa Hochverrat oder Verbrechen, die so brisant sind, dass der Generalbundesanwalt ermittelt.

    Außerdem sind sie in zweiter und dritter Instanz zuständig für Beschwerden, Berufungen und Revisionen in Zivil-, Familien- und Strafsachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z. B. Nachlasssachen), die zuvor von Amts- oder Landgerichten entschieden wurden.

    Welche Gerichte es in Deutschland noch gibt:

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