Die seit Jahrzehnten umstrittenen Finanzströme zwischen Bund und Ländern werden ab dem Jahr 2020 neu geordnet. Der Bundestag billigte am Donnerstag in Berlin den mühsam ausgehandelten neuen Finanzpakt zur Umverteilung der Milliarden zwischen "armen" und "reichen" Ländern und von Bundeshilfen.
Für die 13 nötigen Grundgesetzänderungen wurde die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht. An diesem Freitag muss der Bundesrat abstimmen. Auch in der Länderkammer zeichnet sich die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit ab.
Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ist das größte Reformvorhaben der schwarz-roten Koalition in der im Herbst endenden Legislaturperiode.
Nach der Reform erhalten die Länder von 2020 an jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund - die Summe wird in den Folgejahren weiter steigen. Das ist deutlich mehr Geld als bisher. Nach Verabschiedung der dafür nötigen Änderungen des Grundgesetzes und der Begleitgesetze im Bundestag muss noch der Bundesrat abstimmen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Finanzausgleich: Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Ein Ausgleich erfolgt ab 2020 im Wesentlichen über die Umsatzsteuer. Der Länderanteil daran soll grundsätzlich nach der Einwohnerzahl verteilt werden, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft. Vor allem der Bund greift "ärmeren" Ländern unter die Arme. Insgesamt zahlt er ab 2020 jährlich 9,751 Milliarden Euro - Tendenz steigend. Dafür erhält er mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung.
- Autobahngesellschaft: Beim Bund wird eine zentrale Gesellschaft für Autobahnen und Bundesstraßen gegründet. Sie soll ab 2021 Bau, Planung und Betrieb der Autobahnen und zumindest eines Teils der Bundesstraßen bündeln. Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen ist erstmals verfassungsrechtlich ausgeschlossen.
- Investititonshilfen: Der Bund soll finanzschwachen Kommunen Investitionshilfen zur Sanierung maroder Schulen gewähren können. Aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" zahlt der Bund den Ländern Finanzhilfen von 3,5 Milliarden Euro. Durch eine Änderung des Grundgesetzes kann der Bund künftig in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen investieren. Dadurch wird das Kooperationsverbot aufgebrochen.
- Kontrollen: Bei Mischfinanzierungen kann der Bundesrechnungshof prüfen, wie Bundesmittel verwendet werden. Der Bund erhält bei Finanzhilfen an die Länder mehr Steuerungs- und Kontrollrechte.
- Steuerverwaltung: In der Steuerverwaltung sollen die Kompetenzen des Bundes sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen gestärkt werden.
- Stabilitätsrat: Das Gremium wird gestärkt und soll ab 2020 die Einhaltung der Schuldenbremse von Bund und Ländern überwachen.
- Unterhaltsvorschuss: Bisher bestand Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und maximal 72 Monate lang. Nun wird der Anspruch ausgeweitet: Künftig gilt er für Kinder bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungsdauer. Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen.
- Online-Angebote: Das Onlineangebot öffentlicher Verwaltungen soll verbessert und erweitert werden. Leistungen sollen über einen Portalverbund zur Verfügung gestellt werden.
- Sanierungshilfen: Der Bund zahlt ab 2020 Bremen und dem Saarland jährlich Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro.
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