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Monday, October 30, 2017

Ungelöstes Islamismus-Problem - Tschetschenen haben Brandenburgs islamistische Szene übernommen

Ungelöstes Islamismus-Problem: Tschetschenen haben Brandenburgs islamistische Szene übernommen
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Die seit 2015 anhaltende Migration aus Tschetschenien hat Brandenburg in verschiedener Hinsicht an die Belastungsgrenze geführt.

Da Tschetschenen nicht selten besonders große Probleme damit haben, sich in den Alltag deutscher Asylunterkünfte einzufügen, hat die Landesregierung zu drastischen Maßnahmen gegriffen. Zu diesen gehört etwa, dass die Erstaufnahmestelle Eisenhüttenstadt keine Menschen aus der Kaukasusrepublik mehr aufnimmt.

Rasanter Aufschwung der Zuwanderung aus Russland

Im Jahr 2016 hatte die Zuwanderung aus der Russischen Föderation einen rasanten Aufschwung erlebt. Waren am 31. Dezember 2015 lediglich 2.936 russische Staatsbürger in Brandenburg untergebracht, betrug deren Anzahl ein Jahr später bereits 9.751; bis August 2017 sank dieser Wert schließlich auf 9.733.

Über den Experten

Christian Osthold ist Historiker und hat sich auf die Geschichte Russlands und insbesondere Tschetscheniens spezialisiert. 2012 veröffentlichte er eine Monographie über die Rolle des Islamismus für den tschetschenischen Separatismus der postsowjetischen Periode. Im Herbst 2015 kehrte Osthold von einer mehrmonatigen Forschungsreise aus Tschetschenien zurück, die ihn auch in die Berggebiete des Landes führte. Im Juli 2017 wurde er am Lehrstuhl für Osteuropäische Geschichte der Universität Göttingen mit höchster Auszeichnung für eine Arbeit zum Verhältnis von Islam und Widerstand gegen Russland in Tschetschenien (1757-1961) promoviert. Die von ihm entwickelte Theorie zur Wirkungsweise des Islam in Gesellschaften hat in der Forschung große Aufmerksamkeit erregt.  Hier geht es zu seiner Homepage.

Interessant ist, dass trotz dieser nur unwesentlichen Verringerung der Zuwanderung aus der Russischen Föderation 2017 kaum noch Asylanträge durch deren Bürger gestellt wurden. Hatte Russland 2016 noch auf Platz 3 der Länder mit den häufigsten Antragsstellern gestanden, waren im August 2017 lediglich 59 Verfahren aktenkundig. Dass es sich bei Geflüchteten aus Russland wohl mehrheitlich um Tschetschenen handelt, kann man daran erkennen, dass laut BAMF 2016 insgesamt 89 Prozent aller Asylsuchenden mit russischer Staatsangehörigkeit Muslime waren. Als Teil des Nordkaukasus gehört Tschetschenien zur größten traditionell muslimisch geprägten Region Russlands  

Migration von Familien

Ferner lässt sich sagen, dass die Zuwanderung aus Tschetschenien vom Phänomen der Familienwanderung geprägt ist. Im Februar 2017 erklärte die Brandenburgische Landesregierung, dass es 2016 eine Vielzahl von Fällen gegeben habe, in denen ganze Familien aus Tschetschenien Asylanträge gestellt hätten. Da sich dies jedoch nicht begünstigend auf die äußerst geringe Schutzquote der Tschetschenen auswirkt – jene lag 2016 lediglich bei 5,3 Prozent – überrascht es nicht, dass die Ausländerbehörde damals insgesamt 22 Familien mit 99 Personen aus Erstaufnahmeeinrichtungen nach Polen zurückschob.

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Dabei handelt es sich allerdings um eine Praxis, die aufgrund des sogenannten Drehtüreffekts als nahezu wirkungslos gilt. Ausgewiesene Personen kehren demnach bereits nach kurzer Zeit zurück. Hinzu kommt, dass Ausreisepflichtige der Aufforderung, Deutschland zu verlassen, häufig nicht nachkommen. In diesem Zusammenhang wies Innenminister Schröter am 30. März 2017 auf einer Sitzung des Innenausschusses darauf hin, dass zur Rückführung nach Polen vorgesehene Familien nicht selten untertauchten, um sich ihrer Abschiebung zu entziehen.

Gelten als gefährlichste Zuwanderergruppe in Brandenburg

Besonders schwer wiegt die Erkenntnis, dass Tschetschenen die islamistische Szene des Landes übernommen haben.Obwohl mit 5000 Personen gegenwärtig nur etwa die Hälfte aller bislang nach Brandenburg eingereisten Tschetschenen auch vor Ort untergebracht ist, gelten diese als gefährlichste Zuwanderergruppe. Eine Erklärung dafür findet sich im aktuellen Landesverfassungsschutzbericht. Dort heißt es: „Der islamistische Extremismus in Brandenburg ist vorwiegend durch Migranten aus dem Nordkaukasus geprägt [...] Unter diesen Nordkaukasiern sind Anhänger des Kaukasischen Emirates (KE), einer terroristischen Organisation im Nordkaukasus, die vor Ort einen unabhängigen Gottesstaat anstrebt [...] Deutschland wird als Ruhe- und Rückzugsraum genutzt.“

Dass es sich bei den „Nordkaukasiern“ tatsächlich um Tschetschenen handelt, ergibt sich aus einem Bericht des Brandenburgischen Innenministeriums vom 30. März 2017. Darin wird die hohe Gewaltbereitschaft der Nordkaukasier mit deren Bürgerkriegserfahrungen erklärt. Da es nach dem Zerfall der UdSSR außer in Tschetschenien jedoch nirgendwo sonst im Nordkaukasus dauerhaft zu kriegerischen Konflikten kam, kann es sich hier also nur um Tschetschenen handeln.

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Obwohl in Brandenburg gegenwärtig nur 100 Personen als islamistische Extremisten gelten, warnt der Verfassungsschutz davor, die von ihnen ausgehende Gefahr zu unterschätzen. In Hinblick auf die Tschetschenen stellt die Behörde zudem noch eine zweite Besonderheit heraus: „Beachtung kommt den zum Ende 2016 mehr als 5000 in Brandenburg schutzsuchenden tschetschenischen Flüchtlingen zu. Hier muss von einer nicht unerheblichen Zahl angeblicher Flüchtlinge ausgegangen werden, die tschetschenische Regimekritiker ausspähen sollen und die so gewonnenen Informationen russischen Geheimdiensten zur Verfügung stellen.“

Diffizile Situation für Sicherheitsbehörden

Es wird deutlich, dass das Milieu tschetschenischer Migranten offenbar in zweifacher Hinsicht von Personen unterwandert ist, die die deutsche Asylgesetzgebung missbrauchen – zum einen von Islamisten, zum anderen von Agenten des russischen Geheimdienstes.

Man darf annehmen, dass es den Sicherheitsbehörden aufgrund dieser diffizilen Situation besonders schwerfällt, die Aktivitäten von Islamisten rechtzeitig zu erkennen. Dass das Brandenburgische Innenministerium dieses Thema indes längst als Chefsache behandelt, kann man daran erkennen, dass mittlerweile nur noch in der Parlamentarischen Kontrollkommission beziehungsweise der G10-Kommission des Bundestages, nicht aber in Sitzungen des Innenausschusses unter Ausschluss der Öffentlichkeit, berichtet wird.

Um sich dennoch einen Eindruck von den gegenwärtigen Verhältnissen zu verschaffen, kann man ein Schreiben von Innenminister Schröter an den Vorsitzenden des Innenausschusses vom 13. Februar 2017 heranziehen. Darin ist zu lesen, dass dem Phänomenbereich des islamistischen Extremismus in Brandenburg damals rund 80 Personen zugerechnet wurden, unter ihnen nur sehr wenige Deutsche und Konvertiten. Hochbrisant ist die Aussage des Ministers, der zufolge etwa 50 Prozent von ihnen aus dem Kaukasus stammen und die Anzahl von Rückkehrern aus den Bürgerkriegsgebieten des Nahen Ostens gestiegen war.

Tschetschenische Gefährder

Schröters Schreiben erweist sich aber auch in anderer Hinsicht als aufschlussreich. Der Brief des Ministers enthält nämlich Informationen über den aufenthaltsrechtlichen Status aktenkundiger Islamisten. Dazu heißt es, dass von den genannten 80 Personen knapp 20 Prozent über eine Duldung, 40 Prozent über eine Aufenthaltsgestattung und 30 Prozent über eine Aufenthaltserlaubnis verfügten, während etwa 5 Prozent eine solche beantragt hätten.

Obwohl nicht ersichtlich ist, woher diese Ausländer im Einzelnen stammen, besteht aufgrund der strukturellen Beschaffenheit der Migration nach Brandenburg Grund zu der Annahme, dass ein bedeutender Teil aus Tschetschenien stammt. So stellten russische Staatsbürger 2017 die zweitgrößte Einwanderergruppe im Land.

Was uns Mut macht

Das Land Berlin bietet Flüchtlingen seit Anfang 2016 Kurse zum deutschen Rechtsstaat an. Dabei vermitteln Richter und Staatsanwälte ehrenamtlich Wissen zu den Grundrechten und den Pflichten, die in Deutschland gelten. Der Kurs dauert pro Gruppe etwa vier Stunden und umfasst neben einem Vortrag auch Gruppenarbeit zu Beispielen aus dem Alter. Am Ende wird das Wissen in einem Frage-/Antwort-Spiel überprüft. Anfangs fanden die Kurse unter dem Titel „Willkommen im Rechtsstaat“ vor allem in Flüchtlingsunterkünften statt, mittlerweile auch in Schulen und Volkshochschulen.

Berlin ist eines von mehreren Ländern, die solche Programme aufgelegt haben.

 

Die exponierte Stellung der Tschetschenen im islamistischen Milieu Brandenburgs manifestiert sich zudem in deren überproportional großem Anteil an der Gruppe der Gefährder. Als Gefährder gilt nach Definition des Bundestages eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird. Über die Lage in Brandenburg schreibt Schröter: „Die Zahl der Gefährder, die in der o.g. Zahl enthalten ist, liegt im niedrigen zweistelligen Bereich. Die betroffenen Personen stammen auch hier überwiegend aus dem Nordkaukasus.“

Dass Gefährder aus Tschetschenien trotz ihrer geringen Anzahl für ein ungleich großes Sicherheitsproblem sorgen, hat damit zu tun, dass diese im Vergleich zu anderen Islamisten deutlich professioneller agieren. Aus diesem Grund hatte der Verfassungsschutz Brandenburg bereits 2015 darauf hingewiesen, dass Tschetschenen für ihre ideologische Festigung und ihre profunde Kampferfahrung bekannt seien. Somit darf die Befürchtung, dass bereits eine kleine Gruppe der Gewaltbereiten dazu in der Lage wäre, erheblichen Schaden in Deutschland anzurichten, als gerechtfertigt gelten.

Das Kaukasus-Emirat in Deutschland

Auf der besagten Sitzung des Innenausschusses vom 30. März 2017 wies ein Vertreter des Innenministeriums darauf hin, dass durch die vom IS ausgegebene Losung „Schlagt die Ungläubigen, wo immer Ihr sie findet!“ eine gänzlich neue Bedrohungslage entstanden sei. Da sich das Kaukasus-Emirat bereits 2015 zu einer subalternen Zweigstelle des IS erklärt habe, könnten Anschläge in Deutschland künftig nicht mehr ausgeschlossen werden. Dies sei umso mehr der Fall, als die militärische Niederlage des IS in Syrien unmittelbar bevorstehe – eine Prognose, die durch die vor wenigen Tagen erfolgte Befreiung der Stadt Rakka bestätigt wird.

Ein weiterer Grund dafür, dass die Migration aus Tschetschenien als brisant gilt, besteht in den Konflikten, die Angehörige des Kaukasusvolkes nach Aussage der Behörden auffallend oft verursachen. Wie Minister Schröter berichtete, versagten Tschetschenen den für sie zuständigen Dienststellen immer wieder die Kooperation, wozu auch die Weigerung gehöre, ihre Kinder fotografieren zu lassen.

Ob es sich dabei um einen Beleg für religiösen Fanatismus handelt, bleibt unklar. Fest steht jedoch, dass ultraorthodoxe Muslime das Fotografieren ablehnen. Zudem ist unbestritten, dass die für eine Rückführung nötige Ausstellung von Ausweisdokumenten durch dieses Verhalten verhindert wird – eine Maßnahme, die Schröter zufolge nicht selten nur unter Hinzuziehung der Polizei in Amtshilfe durchgesetzt werden kann. 

Die Rolle Polens

Schließlich wird die Zuwanderung von Tschetschenen aber auch deshalb mit Argusaugen gesehen, da diese nahezu ausschließlich über Polen erfolgt, wo deren Angehörige ebenfalls in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten sind. Im März 2017 standen in Białystok zuletzt vier Tschetschenen vor Gericht, denen vorgeworfen wurde, in Asylunterkünften für den IS geworben zu haben. Für den polnischen Sicherheitsexperten Andrzej Mroczek besteht indes kein Zweifel daran, dass tschetschenische Islamisten aus Deutschland und Polen längst über intakte Netzwerke miteinander verbunden sind.

Leider hat Brandenburg bislang große Probleme damit, angemessen auf die Kriminalität tschetschenischer Migranten zu reagieren. Dabei handelt es sich um einen Befund, der auch für die Justiz gilt. Im Juni 2016 hatte das Landesgericht Cottbus einen Tschetschenen, der seine Ehefrau bei einem Streit zunächst aus dem Fenster gestoßen und ihr anschließend die Kehle durchgeschnitten hatte, nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Totschlags verurteilt. Das Gericht argumentierte, der Täter habe aufgrund seiner Herkunft, seines religiösen Bekenntnisses und seines niedrigen Bildungsgrades nicht als Mörder behandelt werden können.

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Diese Argumentation ist jedoch paradox. Jeder, der die tschetschenische Kultur von innen heraus kennt, weiß, dass eine solche Tat dort der Selbstzerstörung gleichkommt. Gemäß dem tschetschenischen Gewohnheitsrecht unterliegt ein Mensch, der seine Ehefrau getötet hat, der Blutrache. Ihre bis heute ungebrochene Wirkungskraft ist dafür verantwortlich, dass derartige Verbrechen in Tschetschenien praktisch nicht vorkommen. Die richtige Schlussforderung muss also lauten, dass der Täter, gerade weil er aus Tschetschenien stammt, die Implikationen seines Handelns kannte. Dass dieser seine Frau dennoch tötete, lässt darauf schließen, dass er sich in Deutschland vor dem Zugriff seiner Landsleute sicher wähnte.

Eindämmung des Islamismus

Die obigen Ausführungen bilanzierend, lässt sich sagen, dass Potsdam bei der Eindämmung des Islamismus vor einer großen Herausforderung steht. Um diese zu bewältigen, böten sich folgende Maßnahmen an. Erstens müssten Zuwanderer aus Tschetschenien genauer überprüft werden. Dazu gehörte, Islamisten und russische Agenten früh zu identifizieren und von der Gruppe der regulären Asylsuchenden zu trennen.

Zweitens würde es sich empfehlen, rechtskräftige Ausweisungen konsequent umzusetzen. Dies zeigt auch der Fall der im September 2017 ermordeten Kunsthistorikerin Susanne F. Ihr Mörder war nicht nur Tschetschene, sondern hätte zum Tatzeitpunkt längst abgeschoben sein müssen. Um den beschriebenen Drehtüreffekt zu mindern, scheinen zudem strengere Grenzkontrollen geeignet.

Schließlich wird Potsdam nicht umhin kommen, zu einem härteren Umgang mit Islamisten aus Tschetschenien zu finden. Dass ihr dies bislang nicht gelungen ist, hat zuletzt das Landesamt für Verfassungsschutz mit dem Hinweis bestätigt, die Anzahl islamistischer Extremisten habe im Oktober 2017 bereits 130 Personen betragen. Sollte es nicht gelingen, diese Entwicklung zu stoppen, dürfte sich die Sicherheitslage im Land weiter verschärfen. Ferner wird passieren, was die Verfassungsschützer in Hinblick auf die negativen Effekte tschetschenischer Migration nach Brandenburg wie folgt formulieren: „Das ist besonders verwerflich, da echte Flüchtlinge diskreditiert und möglicherweise unter Generalverdacht gestellt werden.“

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